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Abgeschnittene Ländereien

Russisch „otreski" – darunter verstand man die Ländereien, die bei der Aufhebung der Leibeigenschaft von dem Besitz der Bauerngemeinden abgetrennt und den Gutsherren zugewiesen wurden. Das alte Programm der SDAPR forderte die entschädigungslose Rückgabe dieser Ländereien an die Bauern. Die Red. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 7, Fußnote]

d. h. der Ländereien, die bei der Aufhebung der Leibeigenschaft den Bauern „abgeschnitten", gekürzt wurden. Die Red. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 7, Fußnote]

Der Umfang der für die Gutsbesitzer vom Bauernland abgetrennten Bodenstücke war so groß, dass im Schwarzerdegebiet z. B. das Bauernland nach dieser „Bauernbefreiung“ um 23,6 Prozent geringeren Umfanges war als vorher. An manchen Orten nahmen die Gutsbesitzer auf diese Weise den Bauern 30 bis 50 Prozent des von ihnen bis dahin stets bebauten Landes weg. Diese Schädigung der Bauern wurde noch dadurch verschlimmert, dass ihnen dabei gerade die besseren und günstiger gelegenen Bodenstücke weggenommen wurden. [Ausgewählte Werke, Band 1]

Abgeschnittene Ländereien (otreski) – nannte man die Bodenstücke, die sich vor der Bauernbefreiung in Nutznießung der Bauern befanden, nach der Agrarreform aber vom Bauernland „abgeschnitten" und den Gutsbesitzern zugewiesen wurden, weil sie über die gesetzliche Norm hinausgingen. Angesichts der äußerst geringen Norm erhielten die Bauern in erster Linie Ackerland, so dass die nicht minder notwendigen Ländereien, wie Weiden, Wiesen, Waldungen, Tränken, Wege u. dgl. in den Händen der Gutsbesitzer blieben und zu ihrem uneingeschränkten Privatbesitz wurden. Die Landstücke lagen im Gemenge mit den Anteilen der Bauern. Der Mangel an Weideplätzen, Neuwiesen, Holzungen usw., die hohen Strafen für Weideschäden usw. zwangen die Bauern, auf die erpresserischen Bedingungen der Gutsbesitzer einzugehen, um nur die Nutznießung dieser Bodenstücke wieder zu erlangen. So gerieten sie in fast dieselbe Abhängigkeit vom Gutsherrn wie unter der Leibeigenschaft.

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