„Anwalt des Teufels" (Advocatus diaboli) wird in der katholischen Kirche derjenige genannt, der bei der Kanonisierung, der Heiligsprechung den Anspruch des Verstorbenen auf Aufnahme in die „Gemeinschaft der Heiligen" zu bestreiten hat. Der Fürsprecher der Heiligsprechung wird „Anwalt Gottes" (advocatus dei) genannt. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 8, Anmerkung 78] |
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