Der Agrarentwurf der 33 („Entwurf eines Grundgesetzes über den Boden") wurde mit der Unterschrift von 33 Deputierten, meist Trudowiki, in der Sitzung der I. Reichsduma am 6. (19.) Juni 1906 eingebracht. Als Hauptforderung enthielt der Entwurf der 33 im Gegensatz zu dem Entwurf „der 104" die Forderung nach unverzüglicher und vollständiger Aufhebung des Privateigentums am Grund und Boden. Am 8. (21.) Juni lehnte die kadettische Duma den Entwurf ab. über
die Unterschiede der Agrarentwürfe der Trudowiki
siehe „Der
Narr als Richter“ [Lenin, Werke]
Am
21. (8.) Juni 1906 brachte eine Gruppe von 33 Abgeordneten, in der
Hauptsache ebenfalls Trudowiki, in der 23. Sitzung der Reichsduma
eine neue Erklärung ein. In dieser Erklärung (Agrarentwurf
der 33)
schlossen die Unterzeichner sich dem Entwurf der 104 an, schlugen
jedoch die sofortige und restlose Aufhebung des Privateigentums an
Grund und Boden vor und brachten eine Reihe von Abänderungsanträgen
ein, die die opportunistischen Seiten des Entwurfs der 104
korrigierten („Stenographischer Bericht“, Band 2, S. 11/53). Im §
1 dieses Entwurfes wurde direkt gesagt, dass „alles Privateigentum
an Grund und Boden innerhalb der Grenzen des russischen Reiches von
nun an abgeschafft ist“. Außerdem geht dieser Entwurf auch in der
Frage der Ablösung weiter als der Entwurf der 104: es wird in ihm
überhaupt keine Bezahlung für den den Gutsbesitzern weggenommenen
Boden vorgesehen. Interessant ist auch die folgende Erklärung: „Das
Gesetz über den Grund und Boden kann nur von einer mit allen
Machtvollkommenheiten ausgestatteten, auf Grund des allgemeinen,
gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts bei Wahlfreiheit gewählten
Volksduma und nach der Überprüfung der Bodenreform an allen Orten
unter denselben Bedingungen herausgegeben werden". Die Verfasser
des Entwurfs der 33 betrachteten also die bestehende Duma nicht für
fähig, die Agrarfrage zu lösen In diesem Entwurf ist das Prinzip
der Ausgleichung, d. h. der gleichmäßigen Zuteilung alles Grund und
Bodens nach festgesetzten Normen besonders stark betont. In dem
Bestreben nach Ausgleichung kam das Verlangen nach „Abschaffung des
Unterschiedes zwischen Reichen und Armen“ zum Ausdruck. Lenin
schrieb darüber: „Es kann keine ausgleichende Bodennutzung geben,
solange die Macht des Geldes, die Macht des Kapitals noch besteht.
Solange die Marktwirtschaft bleibt, solange sich die Macht des Geldes
und des Kapitals erhält, solange wird kein Gesetz der Welt imstande
sein, Ungleichheit und Ausbeutung abzuschaffen. Nur beim Aufbau einer
großen Gemeinschafts- und Planwirtschaft, bei Übergang des
Eigentums an allem Grund und Boden, an den Fabriken und Maschinen an
die Arbeiterklasse wird es möglich sein, jedweder Ausbeutung ein
Ende zu bereiten ... Das klassenbewusste Proletariat unterstützt aus
allen Kräften den Kampf der Bauern für den gesamten Boden und für
die volle Freiheit, aber es warnt die Bauern vor allen trügerischen
Hoffnungen" (siehe den Artikel
„Die Bodenfrage und der Kampf für die Freiheit“). [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 3] |
Glossar >