Glossar‎ > ‎

Agrarentwurf der 33 LW

Der Agrarentwurf der 33 („Entwurf eines Grundgesetzes über den Boden") wurde mit der Unterschrift von 33 Deputierten, meist Trudowiki, in der Sitzung der I. Reichsduma am 6. (19.) Juni 1906 eingebracht. Als Hauptforderung enthielt der Entwurf der 33 im Gegensatz zu dem Entwurf „der 104" die Forderung nach unverzüglicher und vollständiger Aufhebung des Privateigentums am Grund und Boden. Am 8. (21.) Juni lehnte die kadettische Duma den Entwurf ab.

über die Unterschiede der Agrarentwürfe der Trudowiki siehe „Der Narr als Richter“ [Lenin, Werke]

Am 21. (8.) Juni 1906 brachte eine Gruppe von 33 Abgeordneten, in der Hauptsache ebenfalls Trudowiki, in der 23. Sitzung der Reichsduma eine neue Erklärung ein. In dieser Erklärung (Agrarentwurf der 33) schlossen die Unterzeichner sich dem Entwurf der 104 an, schlugen jedoch die sofortige und restlose Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden vor und brachten eine Reihe von Abänderungsanträgen ein, die die opportunistischen Seiten des Entwurfs der 104 korrigierten („Stenographischer Bericht“, Band 2, S. 11/53). Im § 1 dieses Entwurfes wurde direkt gesagt, dass „alles Privateigentum an Grund und Boden innerhalb der Grenzen des russischen Reiches von nun an abgeschafft ist“. Außerdem geht dieser Entwurf auch in der Frage der Ablösung weiter als der Entwurf der 104: es wird in ihm überhaupt keine Bezahlung für den den Gutsbesitzern weggenommenen Boden vorgesehen. Interessant ist auch die folgende Erklärung: „Das Gesetz über den Grund und Boden kann nur von einer mit allen Machtvollkommenheiten ausgestatteten, auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts bei Wahlfreiheit gewählten Volksduma und nach der Überprüfung der Bodenreform an allen Orten unter denselben Bedingungen herausgegeben werden". Die Verfasser des Entwurfs der 33 betrachteten also die bestehende Duma nicht für fähig, die Agrarfrage zu lösen In diesem Entwurf ist das Prinzip der Ausgleichung, d. h. der gleichmäßigen Zuteilung alles Grund und Bodens nach festgesetzten Normen besonders stark betont. In dem Bestreben nach Ausgleichung kam das Verlangen nach „Abschaffung des Unterschiedes zwischen Reichen und Armen“ zum Ausdruck. Lenin schrieb darüber: „Es kann keine ausgleichende Bodennutzung geben, solange die Macht des Geldes, die Macht des Kapitals noch besteht. Solange die Marktwirtschaft bleibt, solange sich die Macht des Geldes und des Kapitals erhält, solange wird kein Gesetz der Welt imstande sein, Ungleichheit und Ausbeutung abzuschaffen. Nur beim Aufbau einer großen Gemeinschafts- und Planwirtschaft, bei Übergang des Eigentums an allem Grund und Boden, an den Fabriken und Maschinen an die Arbeiterklasse wird es möglich sein, jedweder Ausbeutung ein Ende zu bereiten ... Das klassenbewusste Proletariat unterstützt aus allen Kräften den Kampf der Bauern für den gesamten Boden und für die volle Freiheit, aber es warnt die Bauern vor allen trügerischen Hoffnungen" (siehe den Artikel „Die Bodenfrage und der Kampf für die Freiheit“). [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 3]

Kommentare