Als
Versuch der kaukasischen Sozialdemokraten, des Bund
und der Liquidatoren, das Parteiprogramm zu ändern, wertet die
Resolution den folgenden Beschluss der Augustkonferenz der
Liquidatoren in Wien im Jahre 1912 („Augustblock") über die
nationale Frage: „Zur Frage der national-kulturellen Autonomie.
Nach Entgegennahme der Mitteilung des kaukasischen Delegierten, dass
sowohl in der letzten Konferenz der kaukasischen Organisationen der
SDAPR als auch in den literarischen Organen dieser Organisationen die
Meinung der kaukasischen Genossen, dass es notwendig ist, die
Forderung der national-kulturellen Autonomie aufzustellen,
klargestellt worden ist, stellt die Konferenz, ohne sich über das
Wesen dieser Forderung auszusprechen, fest, dass eine solche
Auslegung des Punktes des Parteiprogramms, der jeder Nationalität
das Selbstbestimmungsrecht zuerkennt, mit dem genauen Sinne dieses
Punktes nicht in Widerspruch steht, und die Konferenz spricht daher
das Verlangen aus, die nationale Frage auf die Tagesordnung des
nächsten Parteitages der SDAPR zu stellen. [Band 17] |
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