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Deklaration der Provisorischen Regierung vom 8./21. Juli

In der vom zweiten Koalitionsministerium erlassenen Deklaration der Provisorischen Regierung vom 8./22. Juli 1917 [sic!] hieß es: „ … Als ihre erste und wichtigste Aufgabe betrachtet die Provisorische Regierung die Anspannung aller Kräfte für den Kampf gegen den äußeren Feind und für die Verteidigung der neuen Staatsordnung gegen alle anarchistischen und konterrevolutionären Anschläge, ohne vor den entschiedensten Regierungsmaßnahmen haltzumachen … " Im sachlichen Teil der Deklaration wurde die Einberufung einer Konferenz mit den Verbündeten nicht später als im August versprochen, „um die allgemeine Richtung der Außenpolitik der Verbündeten festzulegen und ihre Handlungen in Einklang zu bringen mit den von der russischen Revolution verkündeten Grundsätzen". Ferner versprach die Deklaration die Einberufung der Konstituierenden Versammlung zum 17./30. September 1917; die Freiheit der Streiks, der Gewerkschaften und eine Arbeitsgesetzgebung, ferner eine Reihe vorbereitender Maßnahmen für die Lösung der Bodenfrage durch die Konstituierende Versammlung im Sinne der Übergabe des Bodens an die Bauern, jedoch unter der Bedingung des entschiedensten Kampfes gegen die „eigenmächtige Besitzergreifung und ähnliche Willkürmethoden, die den Grundsätzen des allgemein-staatlichen Planes der zukünftigen Bodenreform widersprechen". [Lenin, Sämtliche Werke, Band 21, Anm. 44]

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