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Dekret zur Konstituante

Dekret: „Zur Eröffnung der Konstituante": „1. Die erste Sitzung der Konstituante findet auf Einladung des Kommissars der Allrussischen Kommission für die Wahlen zur Konstituante nach Eintreffen von über 400 Abgeordneten der Konstituante in Petrograd statt;

2. Die Sitzung wird durch eine vom Rat der Volkskommissare bevollmächtigte Person eröffnet, wenn im Saal nicht weniger als 400 Abgeordnete der Konstituante anwesend sind." („Iswestija" Nr. 237 vom 10 XII (27 XI) 1917.)

Die Herausgabe dieses Dekrets war notwendig, weil die Organe der Sowjetmacht die Einberufung der Konstituante in die Hand nehmen und die Tätigkeit der alten, von der Provisorischen Regierung noch im August 1917 eingesetzten Wahlkommission, die aus Kadetten und rechten Sozialrevolutionären bestand, paralysieren mussten.

Der Kampf der Kadettenkommission gegen die Politik der Sowjetmacht begann gleich nach der Oktoberrevolution. Die Kommission hinderte in jeder Weise die Arbeit zur Vorbereitung der Wahlen und lehnte es trotz der wiederholten Aufforderungen durch den Rat der Volkskommissare ab, einen Bericht über den Gang der Wahlen zur Nationalversammlung im Lande zu erstatten.

Auf Beschluss des Rates der Volkskommissare wurde M. Urizki zum Kommissar für die Leitung der Tätigkeit der Kommission am 6. Dezember (23. November) ernannt. Nach der Weigerung der Kommission, unter der Leitung Urizkis zu arbeiten, wurde sie am selben Tage verhaftet, aber bald darauf, am 10. Dezember (27. November) auf Anordnung Lenins freigelassen. Um alle Prätensionen der Kommission unmöglich zu machen, nahm der Rat der Volkskommissare am 8. Dezember (26. November) dieses Dekret an. [Band 22]

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