Am
27. März 1849 hatte die Frankfurter Nationalversammlung ein
Wahlgesetz angenommen, in welchem das direkte
allgemeine Wahlrecht eingeschlossen
war. Der Wortlaut des Wahlgesetzes wurde im Reichsgesetzblatt am 12.
April 1849 vom Reichsverweser Erzherzog Johann
veröffentlicht. Infolge der Ablehnung der Reichsverfassung durch den
König von Preußen und der Niederlage der Revolution kam dieses
Wahlgesetz 1849 nicht zur Durchführung. [MEW 31, Anm. 90] |
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