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direktes allgemeines Wahlrecht 1849 MEW

Am 27. März 1849 hatte die Frankfurter Nationalversammlung ein Wahlgesetz angenommen, in welchem das direkte allgemeine Wahlrecht eingeschlossen war. Der Wortlaut des Wahlgesetzes wurde im Reichsgesetzblatt am 12. April 1849 vom Reichsverweser Erzherzog Johann veröffentlicht. Infolge der Ablehnung der Reichsverfassung durch den König von Preußen und der Niederlage der Revolution kam dieses Wahlgesetz 1849 nicht zur Durchführung. [MEW 31, Anm. 90]

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