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Forderung eines Oberhauses

Die Forderung eines Oberhauses, das zum Unterschied von dem auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählten Unterhause nur aus den Vertretern der Bourgeoisie, der Großgrundbesitzer und der Intelligenz bestehen sollte, wurde 1905 zu einem Hauptbestandteil des Programms der liberalen Bourgeoisie und der liberalen Großgrundbesitzer. Ein solches Zweikammersystem des Parlamentarismus besteht auch heute in der Mehrheit der kapitalistischen Länder. [Lenin, Ausgewählte Werke Band 3, Anm. 38]

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