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Freiheitsanleihe

Am 20. Januar (2. Februar) 1918 war auf einer Sitzung des Rats der Volkskommissare die Frage der Emission neuer Banknoten behandelt worden. Der Rat der Volkskommissare hielt es im Prinzip für möglich, kleine Scheine der „Freiheitsanleihe" als Ersatzbanknoten auszugeben. Am 29. Januar (11. Februar) hatte der Rat der Volkskommissare noch einmal die Frage erörtert, Obligationen der „Freiheitsanleihe" zu einem genau festgesetzten Kurs in Umlauf zu bringen. Das Dekret wurde am 30. Januar (12. Februar) angenommen. In ihm wurde darauf hingewiesen, dass die Obligationen der „Freiheitsanleihe" mit einem Wert von nicht mehr als 100 Rubel von der Staatsbank zum Nennwert ausgegeben werden und im Bereich der RSFSR die gleiche Gültigkeit wie Banknoten haben. Das Dekret wurde am 14. Februar (n. St.) 1918 in der „Prawda" veröffentlicht. [Lenin Briefe, Band 5]

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