Am
20. Januar (2. Februar) 1918 war auf einer Sitzung des Rats der
Volkskommissare die Frage der Emission neuer Banknoten behandelt
worden. Der Rat der Volkskommissare hielt es im Prinzip für möglich,
kleine Scheine der „Freiheitsanleihe" als Ersatzbanknoten
auszugeben. Am 29. Januar (11. Februar) hatte der Rat der
Volkskommissare noch einmal die Frage erörtert, Obligationen der
„Freiheitsanleihe" zu einem genau festgesetzten Kurs in Umlauf
zu bringen. Das Dekret wurde am 30. Januar (12. Februar) angenommen.
In ihm wurde darauf hingewiesen, dass die Obligationen der
„Freiheitsanleihe" mit einem Wert von nicht mehr als 100 Rubel
von der Staatsbank zum Nennwert ausgegeben werden und im Bereich der
RSFSR die gleiche Gültigkeit wie Banknoten haben. Das Dekret wurde
am 14. Februar (n. St.) 1918 in der „Prawda" veröffentlicht. [Lenin Briefe, Band 5] |
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