Obrok
– Abgabe in Geld oder in Naturalleistungen, die die selbständig
wirtschaftenden leibeigenen Bauern an den Gutsbesitzer oder an den
Staat für die Bodenbenutzung entrichten mussten. D. Red. [Ausgewählte Werke, Band 11] Obrok – die auf Grund eines Gesetzes von 1866 festgesetzte Zahlung der Bauern in Russland – in Geld oder natura – für die Nutzung von Bodenstücken. – Die Red. |
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