Die deutsche Nationalversammlung nahm am 11. August 1919 in die Verfassung der deutschen Republik einen Paragraphen auf, der die Räte „gesetzlich verankerte“, wobei ihnen das Recht zugestanden wurde, Fragen beruflich-wirtschaftlichen Charakters zu erörtern. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 20] |
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