Die frühere administrative Einteilung Russlands, die sich noch während der Leibeigenschaft herauskristallisiert hatte; entsprach absolut nicht den neuen politischen und ökonomischen Aufgaben der Sowjetrepublik und vor allem nicht den Aufgaben der Planwirtschaft. Deshalb arbeitete die Staatsplankommission seit ihrem Bestehen an der ökonomischen Rayonierung, die den Zweck verfolgte, das Land „nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen, der Lebensweise der Bevölkerung, der Bedingungen der Brennstoffgewinnung, der Erfordernisse der lokalen Industrie usw.“ in Gebiete einzuteilen. Die administrativen Grenzen sollten weitestgehend mit den Grenzen der ökonomisch einheitlichen Rayons unter Berücksichtigung auch des nationalen Moments zusammenfallen. Gleichzeitig sollte die Rayonierung einen der Bevölkerung näher stehenden, einfacheren und billigeren Sowjetapparat schaffen. Sie sollte auch die Planarbeit erleichtern, die sich auf die Gebietsorgane stützen musste, da diese die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Bedürfnisse ihres Gebietes viel besser kannten. Lenin weist gerade auf die Notwendigkeit hin, die Autonomie und das Betätigungsfeld der Gebietswirtschaftsorgane zu erweitern. Die
Rayonierung wurde zuerst in der Ukraine durchgeführt. Anstatt der
Gouvernements, der Kreise (Ujesd) und der Landbezirke (Wolostj)
wurden Distrikte (Okrug) und Rayons geschaffen (diese sind
vergrößerte Landbezirke). Ein Teil der früheren Rechte der
Landbezirke wurden den Dorfsowjets übergeben, während die Rechte
der Gouvernementsexekutivkomitees und Kreisexekutivkomitees auf die
Distrikte und Rayons übergingen. Dadurch wurde der Apparat der
Bevölkerung erheblich nähergerückt und ein Abbau des Apparats
selbst erzielt. Nach der Ukraine wurden der Ural und der Nordkaukasus
rayoniert. Im Jahre 1929 war die Arbeit der Rayonierung in der ganzen
Sowjetunion beendet. [...] |
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