Die
„Resjoschi"
in Bessarabien sind private Grundbesitzer, aber ihr Grundbesitz fußt
auf Gemeinde-Selbstverwaltung nach lokalem Recht. Der Grundbesitz der
Resjoschi ist erblich, aber wenn sie den Boden verkaufen, so haben
die Resjoschi der betreffenden Ortschaften das Vorkaufsrecht. [Band 12] |
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