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Resolution des 1. Sowjetkongresses zum 9./22. und 10./23. Juni 1917

In der Resolution des ersten Rätekongresses über die Ereignisse vom 9./22. und 10./23. Juni 1917, die vom Präsidium vorgeschlagen und in der Sitzung vom 11./24. Juni angenommen wurde, hieß es nach einer längeren Einleitung, in der die Notwendigkeit der Einheit der revolutionären Demokratie zum Kampfe gegen die Konterrevolution betont wurde: „Der Allrussische Rätekongress der Arbeiter- und Soldatendeputierten verurteilt entschieden den Versuch, in Petrograd hinter dem Rücken des Rates eine Demonstration zu veranstalten, ohne dass einigermaßen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, damit diese Demonstration keine bewaffnete werde und nicht zu für die Revolution verderblichen blutigen Zusammenstößen führe, und beschließt: 1. gegen den klar ausgedrückten Willen der Räte, als der berufenen Organe der revolutionären Demokratie, haben Gruppen und Parteien, die den Räten der Arbeiter- und Soldatendeputierten angehören, kein Recht, Massenaktionen zu unternehmen; 2. friedliche, unbewaffnete Kundgebungen können von diesen Gruppen und Parteien nur mit Wissen der Räte organisiert werden; 3. alle bewaffneten Aktionen, auch Kundgebungen unter Beteiligung Bewaffneter nicht ausgenommen, können nur veranstaltet werden auf Beschluss der Räte, als der einzigen Organe, die den Willen der gesamten revolutionären Demokratie repräsentieren. Der Kongress fordert alle Genossen, die Arbeiter, Soldaten und Bauern, auf, sich diesem Beschluss zu fügen und den eigenmächtigen Aufrufen, die mit den oben erwähnten Beschlüssen in striktem Widerspruch stehen, keine Folge zu leisten, von welcher Seite diese Aufrufe auch ausgehen mögen. Jede Verletzung dieses Beschlusses leitet Wasser auf die Mühle der Konterrevolution und droht, den Bürgerkrieg zu entfesseln. Gleichzeitig beschließt der Kongress zur allseitigen Klarstellung aller Umstände, die die Vorbereitung der Demonstration vom 9. und 10. Juni im Gefolge hatten, eine Kommission zu bilden, an der die Vertreter aller dem Rat angehörenden Parteien teilnehmen sollen, und beauftragt diese Kommission, ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, in welchem Grade und in welchen Formen zweifelhafte und konterrevolutionäre Elemente an dieser Bewegung beteiligt waren, die danach strebten, sie für ihre Zwecke auszunützen". Aus diesem Anlass überreichte die bolschewistische Fraktion dem Kongress eine besondere Erklärung. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.2, Anm. 56]

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