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Urbarialgesetz

Urbarial-Urkunde“ nannte man das Dokument, durch welches auf Grund des Urbarial-Gesetzes, das zur Durchführung des Manifestes vom 19. Februar/3. März 1861 herausgegeben wurde, das Verhältnis zwischen dem Grundherrn und „seinen“ Bauern zu regeln war. Die Urbarial-Urkunde sollte der Grundherr im Verlaufe eines Jahres ausstellen. Unterließ er das, so war die Urkunde durch den Friedensrichter auszustellen. In der Urbarial-Urkunde sollten angeführt werden: das Ausmaß des Grund und Bodens, der den Bauern zur Verfügung stand, die Änderungen in der Bodennutzung durch die Bauern, die Höhe des Leihzinses, der Verpflichtungen der Bauern usw. Die Urbarial-Urkunden waren in Wirklichkeit Dokumente, die den Raub an den Bauern festlegten, und es ist daher nicht zu verwundern, dass es in den ersten vier Monaten nach der Herausgabe des Manifestes über die „Bauernbefreiung“ 647 Fälle von Bauernunruhen gab, d. h. also mehr als in den vorausgegangenen 10 Jahren. In den zwei Jahren der Durchführung der Reform, von 1861 bis 1863, mussten in 2115 Dörfern bewaffnete Kräfte aufgeboten werden, um die Bauern zur Unterzeichnung der Urbarial-Urkunden zu zwingen. In einem Dorf des Gouvernements Kasan gab es eine förmliche Schlacht, in welcher 51 Menschen getötet und 40 schwer verwundet wurden; der Führer des Aufstandes wurde erschossen. Die Bauern sagten damals: „Niemals wurde soviel geprügelt wie nach der Verkündigung der Freiheit.“ [Ausgewählte Werke, Band 2]


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