Die Idee der Umwandlung der Armeen in Arbeitsarmeen unter Beibehaltung des militärischen Apparates wurde von den führenden Funktionären der 3. Armee angeregt, die im Ural ihren Standort hatte. Diese Idee fand die Unterstützung der zentralen Institutionen. Am 15. Januar 1920 bestätigte der Rat für Arbeit und Verteidigung das Projekt der Umwandlung der 3. Armee in die 1. Arbeitsarmee und stellte an die Spitze dieser Armee einen Rat aus Vertretern der Volkskommissariate: für Kriegswesen, Ernährungswesen, Landwirtschaft, Verkehr, Arbeit und einen Vertreter des Obersten Volkswirtschaftsrats. Die 1. Arbeitsarmee wurde zur Arbeit in die Bezirke Perm, Jekaterinburg und Ufa geschickt, hauptsächlich zur Wiederherstellung des Eisenbahnwesens, zur Kohlenförderung in den Steinkohlengruben Tscheljabinsk und zum Fällen von Holz. Im März 1920 wurde diese Verfügung auch auf andere Armeen ausgedehnt. Die 2. Armee wurde ins Donezbecken geschickt, die 7. Armee erhielt bestimmte Aufgaben im Petrograder Bezirk. In der Resolution des 9. Parteitages der KPR „Über die nächsten Aufgaben des wirtschaftlichen Aufbaus“ heißt es über die Arbeitsarmee: „Die Verwendung von Truppenteilen für bestimmte Arbeiten hat sowohl eine praktisch-wirtschaftliche als auch eine sozialistisch-erzieherische Bedeutung … die Verwendung von ganzen Arbeitsarmeen bei Aufrechterhaltung des Armeeapparates … kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Armee in ihrer Gesamtheit für Kriegszwecke erhalten bleiben muss. Fällt diese Notwendigkeit weg, so müssen die schwerfälligen Stäbe und Verwaltungen aufgelöst und die besten Elemente unter den gelernten Arbeitern als Stoßtrupps in den wichtigsten Industriebetrieben verwendet werden.“ Bald darauf zwang jedoch der Krieg mit Polen und die Entwicklung der militärischen Operationen gegen Wrangel, die Arbeitsarmeen wieder für Kriegszwecke zu mobilisieren. Eine Ausnahme bildete die 1. Arbeitsarmee, die erst 1921 aufgelöst wurde. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 23] Über die Verwandlung bedeutender Teile der Roten Armee in Arbeitsarmeen, die noch vor dem IX. Parteitag eingeleitet worden war und von der Notwendigkeit diktiert wurde, in den Verhältnissen des Frühjahrs 1920 die Rote Armee in mobilisiertem Zustand zu erhalten, dabei aber ihre Kräfte an der Wirtschaftsfront zu verwerten, fasste der IX. Parteitag (in der Resolution „Über die nächsten Aufgaben des Wirtschaftsaufbaus“) folgenden Beschluss: „Die Verwendung von Truppenteilen für bestimmte Arbeiten hat sowohl eine praktisch-wirtschaftliche als auch eine sozialistisch-erzieherische Bedeutung. Die Bedingungen für eine zweckmäßige Anwendung von Arbeitstruppen in großen Ausmaßen sind: a) der einfache, allen Rotarmisten verständliche Charakter der Arbeit, b) die Feststellung von Arbeitsnormen; wird die Arbeitsnorm nicht eingehalten, so tritt eine Kürzung der Ration ein, c) die Anwendung des Prämiensystems, d) die Teilnahme einer größeren Zahl von Kommunisten, die imstande sind, durch ihr Beispiel die Rotarmisten anzuspornen, an derselben Arbeit. Bei der Heranziehung größerer Truppenteile zur Arbeit bekommen wir unvermeidlich einen bedeutenden Prozentsatz von Rotarmisten, die nicht unmittelbar im Produktionsprozess gestanden haben. Daher kann die Verwendung von ganzen Arbeitsarmeen bei Aufrechterhaltung des Armeeapparats nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Armee in ihrer Gesamtheit für Kriegszwecke erhalten bleiben muss. Fällt diese Notwendigkeit weg, so müssen die schwerfälligen Stäbe und Verwaltungen aufgelöst und die besten Elemente unter den gelernten Arbeitern als Stoßtrupps in den wichtigsten Industriebetrieben verwendet werden“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. XXV, S. 669 f). [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 38] |
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