In
Wetzlar befand sich von 1693 bis 1806 das Reichskammergericht, das
Streitigkeiten zwischen den Ländern, Klagen in Steuerfragen usw.
untersuchte. Gleichzeitig war es das höchste Appellationsgericht in
Angelegenheiten, die von Gerichten der Länder und Städte, die zum
Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation gehörten, untersucht
worden waren. Die Urteilsfindung im Reichskammergericht zeichnete
sich durch einen unglaublichen Amtsschimmel, Langsamkeit und
Käuflichkeit aus. [MEW 29, Anm. 511] |
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