Karl Marx: [Kabinettsordre in Bezug auf die Tagespresse] [„Rheinische Zeitung", Nr. 320 vom 16. November 1842. Nach Marx Engels Werke, Band 40, Berlin 1985 {bzw. Ergänzungsband. Erster Teil, Berlin 1968}, S. 392 f.] Köln, 15. Nov. Die „Kölnische Zeitung" von heute bringt folgende königliche Kabinettsordre, die im Laufe des vorigen Monats sämtlichen Oberpräsidien zugegangen ist: „Ich habe schon öfter auf die Notwendigkeit hingewiesen, der Tendenz des schlechten Teils der Tagespresse: die öffentliche Meinung über allgemeine Angelegenheiten durch Verbreitung von Unwahrheiten oder entstellten Tatsachen irrezuleiten, dadurch zu begegnen, dass jeder solchen falschen Mitteilung augenblicklich die Wahrheit durch Berichtigung der Tatsachen in denselben Blättern gegenübergestellt werde, welche sich der Verfälschung schuldig gemacht haben. – Es genügt nicht, die Gegenwirkung gegen schlechte, für den öffentlichen Geist verderbliche Bestrebungen eines Tagesblattes den anderen, von einem bessern Geist geleiteten Blättern zu überlassen und nur von ihnen zu erwarten. Ebenda, wo das Gift der Verführung eingeschenkt worden ist, muss es auch unschädlich gemacht werden; das ist nicht nur Pflicht der Obrigkeit gegen den Leserkreis, dem das Gift geboten worden, sondern es ist zugleich unter allen Mitteln das wirksamste, die Tendenzen der Täuschung und Lüge, wie sie sich zeigen, zu vernichten, indem man die Redaktionen zwingt, das Urteil über sich selbst zu veröffentlichen. Ich habe es darum missfällig wahrgenommen, dass dies ebenso rechtmäßige als notwendige Mittel, Ausartungen der Presse zu zügeln, bisher wenig oder gar nicht angewendet worden ist. Sofern die bisherigen Gesetze die Verpflichtung der inländischen Zeitungen zur unweigerlichen Aufnahme aller, unter amtlicher Autorität ihnen zugesandten tatsächlichen Berichtigungen, und zwar ohne alle Anmerkungen und einleitende Betrachtungen, nicht genügend festgestellt haben sollten, erwarte Ich von dem Staatsministerio vordersamst die Vorschläge zu der nötigen Ergänzung derselben. Wenn sie aber für den Zweck schon jetzt ausreichen, so will Ich, dass dieselben auch zum Schutz des Rechtes und der Wahrheit von Meinen Behörden kräftig gehandhabt werden, und empfehle dies, nebst den Ministerien selbst, insbesondere der unmittelbaren Sorgfalt der Oberpräsidenten, denen das Staatsministerium die Weisungen deshalb zu erteilen hat. Je ernster es Mir am Herzen liegt, dass der edlen, loyalen, mit Würde freimütigen Gesinnung, wo sie sich kundgeben mag, die Freiheit des Wortes nicht verkümmert, der Wahrheit das Feld der öffentlichen Besprechungen so wenig als möglich beschränkt werde, desto unnachsichtiger muss der Geist, welcher Waffen der Lüge und Verführung gebraucht, darnieder gehalten werden, auf dass die Freiheit des Wortes unter dem Missbrauch desselben nicht um ihre Früchte und ihren Segen betrogen werden könne. Sanssouci, 14. Oktober 1842. (gez.) Friedrich Wilhelm." Wir beeilen uns um so mehr, unsern Lesern die vorstehende königliche Kabinettsordre mitzuteilen, als wir in ihr eine Garantie der preußischen Presse erblicken. Jedes loyale Blatt wird es nur als eine bedeutende Unterstützung von Seiten der Regierung betrachten, wenn Unwahrheiten oder entstellte Tatsachen, deren Mitteilung bei der größten Umsicht der Redaktion nicht immer zu vermeiden sind, aus authentischer Quelle berichtigt werden. Die Regierung garantiert der Tagespresse durch diese amtlichen Erläuterungen nicht nur eine gewisse historische Korrektheit des faktischen Gehalts, sondern erkennt auch, was noch wichtiger ist, die große Bedeutsamkeit der Presse durch eine positive Teilnahme an, welche die negative Teilnahme durch Verbot, Unterdrückung und Zensur in immer engere Schranken zurückweisen wird. Zugleich geht die königliche Kabinettsordre von der Voraussetzung einer gewissen Unabhängigkeit der Tagespresse aus, da ohne eine solche, wenn nicht Tendenzen der Täuschung, Lüge und verderbliche Bestrebungen, so noch weniger edle, loyale, mit Würde freimütige Gesinnung irgendwie in den Zeitungen auftauchen und sich etablieren könnten. Diese königliche Voraussetzung einer gewissen Unabhängigkeit der Tagespresse ist als die vorzüglichste Garantie dieser Unabhängigkeit und als eine unzweideutige Äußerung des königlichen Willens von den preußischen Zeitungen zu begrüßen. |