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August Bebel 19070820 Resolutionsentwurf zur Stellung zum Militarismus und zu den internationalen Konflikten

August Bebel: Resolutionsentwurf zur Stellung zum Militarismus und

zu den internationalen Konflikten

[Internationaler Sozialisten-Kongress zu Stuttgart. 18. bis 24. August 1907, Berlin 1907, S. 85/86. Nach Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke, Band 2, Berlin 1972, S. 235, Fußnote]

Krieg zwischen Staaten, die auf der kapitalistischen Wirtschaftsordnung beruhen, sind in der Regel Folgen ihres Konkurrenzkampfes auf dem Weltmarkt; denn jeder Staat ist bestrebt, seine Absatzgebiete sich nicht nur zu sichern, sondern auch neu zu erobern, wobei Unterjochung fremder Völker und Länderraub eine Hauptrolle spielen.

Begünstigt werden die Kriege durch die bei den Kulturvölkern im Interesse der herrschenden Klassen systematisch genährten Vorurteile des einen Volkes gegen das andere.

Kriege liegen also im Wesen des Kapitalismus; sie werden erst aufhören, wenn die kapitalistische Wirtschaftsordnung beseitigt ist oder wenn die Größe der durch die militärtechnische Entwicklung erforderlichen Opfer an Menschen und Geld und die durch die Rüstungen hervorgerufene Empörung der Völker zur Beseitigung dieses Systems treibt.

Insbesondere ist die Arbeiterklasse, die vorzugsweise die Kämpfer stellt und hauptsächlich die materiellen Opfer zu bringen hat, die natürliche Gegnerin der Kriege, weil diese im Widerspruch stehen zu ihrem Ziel: Schaffung einer auf sozialistischer Grundlage beruhenden Wirtschaftsordnung, die die Solidarität der Völker verwirklicht.

Der Kongress betrachtet es deshalb als Pflicht aller Arbeiter und insbesondere ihrer Vertreter in den Parlamenten, unter Kennzeichnung des Klassencharakters der bürgerlichen Gesellschaft und der Triebfedern für die Aufrechterhaltung der nationalen Gegensätze mit allen Kräften die Rüstungen zu Wasser und zu Lande zu bekämpfen und die Mittel hierfür zu verweigern.

Der Kongress sieht in der demokratischen Organisation des Wehrwesens, das alle Waffenfähigen umfasst, eine wesentliche Garantie, dass Angriffskriege unmöglich werden und die Überwindung nationaler Gegensätze erleichtert wird.

Droht der Ausbruch eines Krieges, so sind in den beteiligten Ländern die Arbeiter und ihre parlamentarischen Vertreter verpflichtet, alles aufzubieten, um durch Anwendung der ihnen am wirksamsten erscheinenden Mittel den Ausbruch des Krieges zu verhindern oder, falls ein solcher dennoch ausbrechen sollte, für seine rasche Beendigung einzutreten.

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