Die „allgemeine militärische Ausbildung“ wurde durch einen Erlass des Allrussischen Zentralexekutivkomitees vom 22. April 1918 eingeführt und erstreckte sich nur auf die werktätigen Schichten der Bevölkerung. Darüber heißt es in dem Erlass: „Die Arbeiter- und Bauernregierung wird Wege finden, um in dieser oder jener Form einen Teil der Last der Verteidigung der Republik, die infolge der Verbrechen der besitzenden Klassen von den schwersten Prüfungen und Leiden heimgesucht wird, auf die Bourgeoisie abzuwälzen. Aber die Unterweisung in den Waffen und die Bewaffnung des Volkes wird in der Übergangsepoche nur auf die Arbeiter und die werktätigen Schichten der Bauern ausgedehnt werden.“ [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 146] |
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