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Preußisches Landrecht

Preußisches Landrecht – das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794, das eine Zusammenfassung des bürgerlichen Rechts sowie des Straf-, Kirchen-, Staats- und Verwaltungsrechts war, verankerte den rückständigen Charakter des feudalen Preußens in der Rechtsprechung. Es galt in wesentlichen Teilen bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.

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