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Räte in der Weimarer Verfassung

Die deutsche Nationalversammlung nahm am 11. August 1919 in die Verfassung der deutschen Republik einen Paragraphen auf, der die Räte „gesetzlich verankerte“, wobei ihnen das Recht zugestanden wurde, Fragen beruflich-wirtschaftlichen Charakters zu erörtern. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 20]

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