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Solidarische Haftung

Solidarische Haftung – die primitivste Form der Steuererhebungstechnik – blieb auch nach der Reform das herrschende Mittel der Steuereintreibung. Die ganze Gemeinde haftete für die Steuerrückstände ihrer Mitglieder und hatte im Falle der Nichtzahlung eine Umlage zu veranstalten.

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