Mit
coup
d'état in Preußen ist
der im November/Dezember 1848 erfolgte konterrevolutionäre
Staatsstreich in Preußen gemeint, der die Reaktionsperiode
einleitete. Er endete mit der Auflösung der preußischen
Nationalversammlung, die im Mai 1848 in Berlin zur Ausarbeitung einer
Verfassung gewählt worden war. Zugleich mit der Auflösung der
Nationalversammlung wurde die sog. oktroyierte Verfassung
veröffentlicht und das Zweikammernsystem eingeführt. Der König
erhielt das Recht, die von den Kammern beschlossenen Gesetze zu
verwerfen oder einzelne Artikel der Verfassung selbst zu revidieren.
Die am 27. Februar 1849 zusammengetretene Zweite Kammer wurde am 27.
April 1849 aufgelöst, nachdem sie am 21. April die in Frankfurt a.
M. beschlossene Reichsverfassung für rechtsgültig erklärt hatte.
Am 30. Mai 1849 wurde an Stelle des allgemeinen, gleichen und
geheimen Wahlrechts das Dreiklassenwahlsystem mit hohem
Vermögenszensus eingeführt. Auf der Grundlage des
Dreiklassenwahlrechts wurde ein neues Abgeordnetenhaus gewählt und
im Januar 1850 setzte seine liberale-konservative Mehrheit die im
reaktionären Sinne revidierte Verfassung durch. [MEW 31, Anm. 79] |
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