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ständische Ausschüsse 1842 MEW

Die ständischen Ausschüsse wurden durch Verordnungen vom 21. Juni 1842 in allen preußischen Provinzen geschaffen. Von den Provinziallandtagen aus ihrer Mitte (nach Ständen) gewählt, bildeten diese Ausschüsse beratende Organe, die im August 1842 zu einem Zentralausschuss (oder ständischer Gesamtausschuss oder vereinigte ständische Ausschüsse) zusammengefasst und zum 18. Oktober nach Berlin einberufen wurden. Mit Hilfe dieser vereinigten ständischen Ausschüsse, die lediglich die Fiktion einer Vertretungskörperschaft waren, gedachte Friedrich Wilhelm IV. neue Steuern und eine Anleihe durchzusetzen.

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