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Verordnung des Rates der Volkskommissare über die Flachsbeschaffung

Die Verordnung des Rates der Volkskommissare vom 10. Februar 1920 über die Flachsbeschaffung hatte den Zweck, die Ablieferung des Flachses durch die Bauern zu forcieren. Die Opposition sah in dieser Verordnung eine Umgehung der lokalen Organisationen und damit zugleich eine Verletzung des Beschlusses des 7. Rätekongresses und des Allrussischen Zentralexekutivkomitees. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 25, Anm. 76]

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