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Versicherungsgesetz LW

Lenin meint die am 23. Juni (6. Juli) 1912 von der III. Reichsduma unter dem Druck der Arbeiterbewegung erlassenen Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung. Diese Gesetze fanden nur auf 20 Prozent der Industriearbeiter Anwendung und sahen keine Versicherung im Falle der Invalidität, des Alters und der Arbeitslosigkeit vor.

Die Partei der Bolschewiki organisierte eine Massenkampagne für die Erweiterung der Arbeiterversicherung und nützte diese Kampagne zur Stärkung ihres Einflusses unter den Arbeitermassen aus.

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