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Vertretbare Sachen

Vertretbare Sachen" („res fungibilis") ist ein juristischer Ausdruck, der mit dem Begriff des sog. genetischen Rechts verbunden ist: „Vertretbare Sachen" werden solche genannt, die bei irgendwelchen Verträgen einfach durch Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden („soundso viel Pud Roggen", „soundso viel Stück Ziegel"); von ihnen unterscheiden sich die „unvertretbaren Sachen" – individuell bestimmte Sachen („die und die Sache", „der Gegenstand unter der und der Nummer"). „Vertretbare Sachen" können Gegenstand der einen Vertragsart sein, z. B. einer „Anleihe"; „unvertretbare Sachen" – einer anderen Art, z. B. eines Dahrlehens. Der Schuldner, der sich verpflichtet hat, eine bestimmte Menge Weizen zu liefern, haftet für diese Lieferung auch in dem Falle, wenn das Lager, von dem er den Weizen liefern wollte, niedergebrannt ist oder wenn der Dampfer untergegangen ist, auf dem er den Weizen transportierte. Um seine Verbindlichkeit einzulösen, ist er verpflichtet, Weizen um jeden Preis zu liefern. Mit der Vernichtung eines individuell bestimmten Gegenstandes hört die Lieferungsverbindlichkeit völlig auf.

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