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Verwaltung der Schifffahrt 1918 LW

Es handelt sich um einen Vorschlag der Vertreter des ZK der Gewerkschaft der Schifffahrtsarbeiter, die Verwaltung der Schifffahrt in den Händen der Gewerkschaft zu konzentrieren.

In der Sitzung des Rats der Volkskommissare am 4. März 1918 wurde die Bildung eines Kollegiums zur Verwaltung der Schifffahrt erörtert. Gemäß dem Beschluss des Rats der Volkskommissare wurde die Schifffahrtsverwaltung dem Obersten Volkswirtschaftsrat unterstellt; beim Obersten Volkswirtschaftsrat wurde die Abteilung Schifffahrt gebildet, deren Kollegium aus Vertretern des Obersten Volkswirtschaftsrats, des Rats der Volkskommissare, der Gewerkschaft der Schifffahrtsarbeiter und der Gebietsvolkswirtschaftsräte bestehen sollte.

Der Rat der Volkskommissare wies die anarchosyndikalistischen Forderungen der Schifffahrtsarbeiter zurück. Er beschloss auf Vorschlag W. I. Lenins, auf Grundlage des § 3 des Beschlusses des Rats der Volkskommissare vom 27. Februar unverzüglich ein Kollegium zu bilden, vorübergehend die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im Kollegium zu erhöhen und Maßnahmen zur sofortigen Absendung von Geldscheinen zu ergreifen, um die Auszahlung der Gehälter an die Arbeiter der Winterhäfen an der Wolga und am Marienkanal zu ermöglichen. Die wichtigsten Punkte des Beschlusses des Rats der Volkskommissare hatte W. I. Lenin verfasst. [Lenin Werke Ergänzungsband 2]

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