Es handelt sich um einen Vorschlag der Vertreter des ZK der Gewerkschaft der Schifffahrtsarbeiter, die Verwaltung der Schifffahrt in den Händen der Gewerkschaft zu konzentrieren. In der Sitzung des Rats der Volkskommissare am 4. März 1918 wurde die Bildung eines Kollegiums zur Verwaltung der Schifffahrt erörtert. Gemäß dem Beschluss des Rats der Volkskommissare wurde die Schifffahrtsverwaltung dem Obersten Volkswirtschaftsrat unterstellt; beim Obersten Volkswirtschaftsrat wurde die Abteilung Schifffahrt gebildet, deren Kollegium aus Vertretern des Obersten Volkswirtschaftsrats, des Rats der Volkskommissare, der Gewerkschaft der Schifffahrtsarbeiter und der Gebietsvolkswirtschaftsräte bestehen sollte. Der
Rat der Volkskommissare wies die anarchosyndikalistischen Forderungen
der Schifffahrtsarbeiter zurück. Er beschloss auf Vorschlag W. I.
Lenins, auf Grundlage des § 3 des Beschlusses des Rats der
Volkskommissare vom 27. Februar unverzüglich ein Kollegium zu
bilden, vorübergehend die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im
Kollegium zu erhöhen und Maßnahmen zur sofortigen Absendung von
Geldscheinen zu ergreifen, um die Auszahlung der Gehälter an die
Arbeiter der Winterhäfen an der Wolga und am Marienkanal zu
ermöglichen. Die wichtigsten Punkte des Beschlusses des Rats der
Volkskommissare hatte W. I. Lenin verfasst. [Lenin Werke Ergänzungsband 2] |
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