Glossar‎ > ‎

Wetzlarer Reichskammergericht MEW

In Wetzlar befand sich von 1693 bis 1806 das Reichskammergericht, das Streitigkeiten zwischen den Ländern, Klagen in Steuerfragen usw. untersuchte. Gleichzeitig war es das höchste Appellationsgericht in Angelegenheiten, die von Gerichten der Länder und Städte, die zum Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation gehörten, untersucht worden waren. Die Urteilsfindung im Reichskammergericht zeichnete sich durch einen unglaublichen Amtsschimmel, Langsamkeit und Käuflichkeit aus. [MEW 29, Anm. 511]

Kommentare