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Zarenmanifest vom 17. Oktober 1905

Die Hauptpunkte des Manifestes vom 17. Oktober waren folgende:

1. Der Bevölkerung die unerschütterlichen Grundlagen der bürgerlichen Freiheit nach den Prinzipien der Unantastbarkeit der Person, der Gewissens-, Rede-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit zu verleihen.

2. Ohne die angesetzten Wahlen in die Reichsduma hinauszuschieben, schon jetzt nach Maßgabe der durch die bis zur Einberufung der Duma verbleibenden kurzen Frist gegebenen Möglichkeit zur Teilnahme an der Duma jene Bevölkerungsklassen heranzuziehen, die das Wahlrecht nicht hatten, während die weitere Ausgestaltung der Prinzipien des allgemeinen Wahlrechts dem neu festgelegten gesetzlichen Weg überlassen wird."

3. Zu bestimmen „als unerschütterliche Regel, dass kein Gesetz ohne die Genehmigung durch die Reichsduma in Kraft treten kann und dass den vom Volke Gewählten die Möglichkeit gesichert werden muss, an der Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Handlungen der (vom Zaren) eingesetzten Behörden teilzunehmen". [Lenin, Sämtliche Werke, Band 8, Anm. 158]

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