VII. Deutschland bis zum Ende dieser Zeit (bis zum Ende des 16. Jahrhunderts)

[VII.] Deutschland… bis [zum] Ende dieser Zeit [bis zum Ende des 16. Jahrhunderts]

1. Deutschland unter Ferdinand I. und Maximilian II. (Maximilian II. 1569 bis 13. Oktober 1576)

[Im] Februar und März 1558 [war] Reichstag in Frankfurt a. M. [Es kommt zu einer] Verständigung der deutschen Fürsten mit Ferdinand I. (der schon römischer König war); sie [sind] beleidigt, weil Karl V. das Reich ihm durch Bevollmächtigte <wie man [es] mit einem Schatz tut> überreicht. Dagegen [gibt es] mehr Krakeel Ferdinands mit [dem Papst] Paul IV. (Caraffa) (1558-1559); [er] will die Kaiserkrone nicht dem Gesandten des Ferdinand, Martin Guzman, übergeben etc.; Paul ließ den Guzman selbst nicht vor etc. Lächerliches Kaisertum: Die Fürsten und Kurfürsten auf dem Frankfurter Reichstag erkannten erst nach 1½jähriger Diskussion die Zurücksendung der Reichsinsignien durch Karl V. und die Übergabe des Reichs an Ferdinand I. an; während [der] Kaiser und Paul IV. bis zum Tod des letzteren [sich] wegen der Kaiserkrone stritten.

[Ein] erbitterter Kampf zwischen Lutheranern und Calvinisten (und also [auch den] sogenannten Krypto-Calvinisten) [wird] geführt von protestantischen Pfaffen und Juristen in zahllosen Deduktionen und Büchern. – Ferdinand I. nannte sich fortan erwählter römischer Kaiser; [er] wurde von allen Mächten außer [dem] Papst anerkannt; seit dieser Zeit [ist] keine Rede mehr vom Römerzug und [von] päpstlicher Krönung.

1559 stirbt Paul IV. [Sein Nachfolger] Pius IV. (1559-1566), gewählt [im] Dezember 1559, erkennt sofort Ferdinand I. als Kaiser an; Ferdinands Gesandter in Rom – trotz Gegenorder des Ferdinand – leistet im Kardinalskollegium dem Papst „Obedienz!" Ferdinand beging außerdem die Eselei, bei [dem] Papst die Wiederaufnahme des lang unterbrochenen Tridenter Konzils zu beantragen; dies Konzil setzt die monarchische Autorität des Papstes an [die] Stelle der aristokratischen der Bischofssynode. Ferdinands Ratgeber [ist] der Jesuit Canisius. (1551 hatte ihn Ferdinand nach Wien kommen lassen. 1553 wird er Visitator der Universität Wien; 1556 stifteten Herzog Wilhelm von Bayern in Ingolstadt [und] Ferdinand I. in Wien Jesuitenkollegien, und Canisius wurde Provinzial des Jesuitenordens in Oberdeutschland. Dies [geschah] ein Jahr nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555). Canisius wirkte bis 1597, und der Jesuitenorden mehrte sich erstaunlich in den zwei Provinzen, worin sie Deutschland geteilt hatten1. Der Jesuit Roderich erwirkte schließlich die Entfernung des evangelischen Predigers Pfauser, [des] Vertrauten Maximilians (Sohn des Ferdinand I.); des letzteren Frau, [eine] Spanierin [und eine] Tochter des Karl V., [war] in der Hand der Jesuiten. Maximilian II. selbst lässt seinen Sohn Rudolf – Philipps II. vierte Gemahlin war Maximilians Tochter – in Spanien jesuitisch erziehen.)

1563 [wird] das Tridenter Konzil entlassen. Pius IV., der kurz vorher dem Ferdinand I., dem Herzog Albrecht von Bayern und dem Erzbischof von Salzburg den durch das Baseler Konzil den Böhmen erlaubten Genuss des Kelches beim Abendmahl und [die] Priesterehe allgemein einzuführen versprochen [hatte], wollte jetzt von [der] Abschaffung des Zölibats nichts [mehr] wissen und zeigte nur [die] „Neigung", den Kelchgenuss zu gestatten.

1564 stirbt Ferdinand I., nachdem er [eine] Kommission niedergesetzt [hat] zur Ausgleichung mit den Protestanten.

<1563: Im Gegensatz zum Tridenter Konzil: Die lutherischen Professoren und Hofprediger von Tübingen und Wittenberg fabrizieren die sogenannte Konkordienformel, die reformierten Theologen den Heidelberger Katechismus.>

Vor seinem Tod gibt Ferdinand I. seinem Sohn Maximilian II. (Kaiser) Ungarn und Böhmen und das Erzherzogtum Östreich; sein zweiter Sohn Ferdinand, der Mann der Philippine Welser, erhält Tirol; der dritte, Karl – Steiermark, Kärnten, Krain und Görz. Kurz vor seinem Tod hatte Ferdinand I. den Maximilian in Preßburg zum König von Ungarn (damals mit [einem] neuen Angriff Suleimans II. bedroht) krönen lassen.

2. Die Grumbachschen Händel

1546: [Der] fränkische unmittelbare Reichsritter Wilhelm von Grumbach <seine eigentlichen Güter [lagen] im Ansbachschen, [er] hatte aber auch Besitz im Würzburgschen> <als Vasall des berüchtigten Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Kulmbach war [er] früher Führer des jungen Albrecht, [er war] mit ihm in [den] Niederlanden [gewesen und hatte] dort einige Zeit gedient unter Karl V.> kehrt aus [den] Niederlanden nach Würzburg [zurück], um sich an der bevorstehenden Bischofswahl zu betätigen; gegen den Kandidaten Melchior Zobel bewirkt er die Wahl des Konrad von Bibra, der ihn zum Hofmarschall macht und ihm schenkt [einen] Schuldbrief von Philipp von Hessen für 10.000 Gulden, die auch ausgezahlt werden. Nach [dem] Tod Konrads bewegt Melchior Zobel den Grumbach, seine Wahl zu unterstützen durch Versprechen, die er nicht hält, außerdem fordert er von ihm die 10.000 Gulden zurück, da der Schuldschein Philipps nicht dem Bischof Konrad, sondern dem Bistum gehört habe. Grumbach muss 3000 Gulden zahlen [und] für den Rest [einen] Schuldschein ausstellen. – Als später nun der Brandenburger Albrecht seine Plünderungszüge begann und Anspruch an das Würzburgsche Amt Mainberg machte, bestellte er den Grumbach zum Statthalter seiner fränkischen Besitzungen. Albrecht war damals erst mit Moritz von Sachsen gegen Karl V. gezogen [und war] dann mit diesem verbündet. Melchior Zobel [saß] also in [der] Brühe; [er] wendet sich an Grumbach [und] verspricht diesem dafür [die] Rückgabe des Schuldscheins von 7000 Gulden und [die] Verwandlung seiner Lehnsgüter in Allodien.

[Im] Mai 1552 bringt darauf Grumbach [eine] Übereinkunft zustande, vermöge deren Albrecht 60.000 Gulden erhält und seinen Ansprüchen auf Mainberg entsagt. Schon vorher – weil er Albrecht [vom] Einfall ins Bistum Würzburg abhielt – hatte Grumbach von Zobel das (von Grumbachs Vorfahren gestiftete) Kloster Mainbronn mit Zubehör erpresst.

Juli 1552: Zobel und sein Domkapitel hatten die Untertanen der an Grumbach abgetretnen Güter2 an diesen gewiesen, die ihm auch huldigten. Aber bald nachher erklären Reichskammergericht und Karl V. alle den Städten und Bischöfen abgedrungnen Verträge als nichtig; Zobel nimmt alles zurück. Nur die 7000 Gulden ließ er dem Grumbach.

1553 erscheint Albrecht wieder; Grumbach [war wieder] in seinem Heer. [Die] Reichsacht [wurde] gegen beide [erklärt]; Zobel verheert alle Güter Grumbachs; dieser stellt bei dem kaiserlichen Kammergericht Restitutionsklage an; [er] erwirkt [ein] kaiserliches Mandat zur Wiedereinsetzung, aber Zobel gibt die von ihm verheerten und besetzten Güter nicht heraus.

8. Januar 1556: Grumbach veröffentlicht [eine] Schrift gegen Zobel; Zobel [gibt eine] Gegenschrift gegen das „Schandbuch" [heraus].

15. April 1558: 19 Söldlinge, die Grumbach ausgeschickt [hat], um das Zobeltier einzufangen, murksen dahingegen das Viech (nahe bei Würzburg) und zwei seiner Begleiter [ab]. – Christoph Kretzer, der das Zobeltier erschossen [hatte, wurde] verfolgt, [er] tötet sich selbst in Aschaffenburg.

1559: Auf [dem] Reichstag von Augsburg: Der neue Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg will den Grumbach in Acht und Aberacht erklären lassen als [den] eigentlichen Anstifter des Mords, [das] gelang ihm nicht, [er] gibt aber in nichts nach, und Grumbach, der zur Versöhnung mit Sicherheitsurkunde des Kaisers erschienen war, [geht] wieder nach Frankreich, wohin er schon einmal nach der Moritat [gegangen war].

1563: Grumbach [kehrt] aus Frankreich zurück (er hatte viel Anhang unter den Reichsrittern, erstlich Ernst von Mandelsloh und Wilhelm von Stein zum Altenstein); er begibt sich zum Herzog Johann Friedrich II. von Sachsen ([dieser] hieß Johann Friedrich der Mittlere, weil sein Vater und sein Bruder auch Johann Friedrich hießen); er war der älteste Sohn des von Moritz unglücklich gemachten Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen; [er] beherrschte seit 1554 die herzoglich sächsischen Länder gemeinsam mit seinen drei Brüdern. Er wollte sich des väterlichen Erbes – dies [war] seiner Frau Idee – wieder bemächtigen, aber sein Vater hatte durch den Naumburger Vertrag die sächsischen Kurlande abgetreten an August (den Nachfolger des Kurfürsten Moritz) und den Vertrag

1554 noch an seinem Todestag unterzeichnet; die herzoglichen und kurfürstlichen Länder wurden darin so abgegrenzt, wie sie about heute noch [sind]. Gotha war damals „befestigte" Residenz des „Mittleren"; dort spiegelt ihm Grumbach vor, er könne ihm mit der Reichsritterschaft wieder zu dem Seinen verhelfen. Johann Friedrich II. gewährt ihm Aufenthalt im Koburgschen Amt Königsberg, in Burg Hellingen, unmittelbar an der Würzburgschen Grenze. Dort versammelt Grumbach seine Raubgenossen Stein, Mandelsloh, Zedtwitz, Dietrich von Bich etc. mit ihren Mietlingen um sich, schickt in Gemeinschaft mit ihnen [einen] Fehdebrief an den Bischof von Würzbüurg (Friedrich von Wirsberg) [und] macht dann Anstalten, mit 800 Reitern einzufallen.

27. September 1563: [Der] Bischof von Würzburg [flüchtet] erst auf [den] Marienberg, dann nach Nürnberg.

4. Oktober 1563: Grumbach [erscheint] vor dem von Truppen entblößten Würzburg [und] dringt ein; [es wurde] gehaust und geplündert mehrere Tage; [sie] erpressen so [einen] Vertrag von der vom Bischof zurückgelassenen Regierung.

[Am] S.Oktober 1563 zieht Grumbach wieder ab; [er] entlässt seine Kriegerschar, wie in jener Zeit [es] selbst die größeren Fürsten aus Geldmangel post factum zu tun pflegten. – [Der] Bischof [wurde durch] Bürger und Domkapitel gezwungen, den Vertrag zu bestätigen. (Ferdinand I. hatte erlassen von Preßburg aus [ein] Generalmandat an das ganze Reich, worin Grumbach et Co. als Anführer und Landesfriedensbrecher3 mit Reichsacht belegt [wurden. Der] Kurfürst August von Sachsen, dem Grumbach und seine ritterlichen Genossen im Dienst des Herzogs von Gotha sehr beschwerlich werden konnten, sucht durch seinen Freund, den römischen König Maximilian, die Entfernung der Raubritter aus dem Koburgschen und Gothaischen zu bewirken. Über zwei Jahre vergehen mit Schreiben und Reden. Die sogenannte Reichsexekutionsordnung [war] damals noch nicht bestimmt eingerichtet. Max bewerkstelligt das jetzt mit Hilfe des Kurfürsten August; dieser hatte sich bereits „ausgedehnt" durch [die] Einverleibung der geistlichen Stifter Naumburg, Merseburg und Meißen; [dies war geschehen] durch [eine] Übereinkunft mit den zu den Pfründen berechtigten Edelleuten (waren Protestanten). In Merseburg und Naumburg wurden noch lange von den Kapiteln Bischöfe „postuliert", sächsische Prinzen aber hatten unter dem Namen Administratoren die Verwaltung. Meißen [wurde] erst 1581 mit Kursachsen vereinigt, die Bistümer behielten aber bis Mitte des 17. Jahrhunderts [eine] Scheinexistenz.

[Im] Januar 1564 [wurde ein] zweites Mandat von Ferdinand I., gerichtet an Johann Friedrich II., [erlassen], worin dieser mit [der] Acht bedroht [wurde], wenn er die Raubritter ferner hege und Grumbach als Rat anerkenne; außerdem trug Ferdinand dem Kurfürsten von Mainz auf, gemäß der Reichsexekutionsordnung von 1555 und 1559 einen Reichsdeputationstag nach Worms auszuschreiben. Auch Kurfürst August hält zu Jüterbog [einen] obersächsischen Kreistag [ab] und schickt dessen Abschied an Johann Friedrich II. Dieser nahm keine Rücksicht (oder vielmehr sein Kanzler Brück) auf die kaiserlichen Drohungen, und Grumbach ließ Streifzüge machen im Gebiet des Kurfürsten August.

[Im] März 1564 [wird] auf [dem] Reichsdeputationstag von Worms [der] Beschluss gefasst <die Fürsten sprachen Befürchtungen aus vor [einer] förmlichen Verschwörung der Reichsritterschaft>: 1500 Reiter sollen auf Reichskosten aufgestellt und von diesen 1000 dem Kurfürsten von Sachsen [und] 500 dem Herzog von Jülich als obersten Beschirmern des Friedens in Ober- und Niederdeutschland zugewiesen werden; wenn die Grumbacher sich mucksen, sollen sie einschreiten; der böse Pfaff von Würzburg sandte überdies [einen] Schimpfbrief gegen Grumbach nach Worms.

[Im] Juli 1564 stirbt Ferdinand /., bei dem sich [der] Kurfürst von Brandenburg und vorher schon [eine] Deputation [von] acht fränkischen Ritterkantonen für Grumbach verwandt [hatten].

[Im] Oktober 1564 stirbt Johann Friedrich der Jüngere, so dass der „Mittlere" nur noch einen Bruder hat, Johann Wilhelm.

[Im] Februar 1565 [wurde der] Teilungsvertrag zu Weimar [zwischen Johann Friedrich und Johann Wilhelm abgeschlossen], wodurch Gotha und Weimar zwei getrennte Herzogtümer werden (die nächsten Nachkommen der beiden Brüder teilten sich wieder in mehrere Linien). Im Vertrag [wurde] festgesetzt, dass alle sechs Jahre die Teile umgewechselt werden [sollten]; das Hofgericht blieb gemeinsam.

Anfang 1566: Maximilian II. hält Reichstag zu Augsburg. Johann Friedrich II. [ist] daselbst vertreten durch seinen Rat Husanus, der ihm vergebens schreibt, die Ritter zu entfernen. Auf dem Reichstag [wird im]

Mai 1566 die Acht gegen Grumbach et Co. erneuert und alle Beschützer derselben darin eingeschlossen. [Der] Reichsherold überbringt dem „Mittleren" den „Achtsbrief" im Namen des Kaisers; da er sich nicht fügt, lässt Maximilian [am]

22. August 1566 [den] Kurfürsten August von Sachsen gegen Gotha aufbrechen.

3. Januar 1567: In Saalfeld, wo [ein] Landtag gehalten [wurde], erschien [der] kaiserliche Herold, entbindet alle Untertanen des „Mittleren" vom Untertaneneid [und] weist sie an dessen Bruder Johann Wilhelm, 15 Wochen [dauerte der] Widerstand der in Gotha und [in der] Feste Grimmenstein vereinigten Vasallen Johann Friedrichs II. nebst dessen Truppen und den Bürgern; aber [letzten Endes verweigern diese dem Johann Friedrich II. den Gehorsam, und am]

4. April 1567 bemächtigten sie sich der geäditeten Ritter (nur Mandelsloh hatte sich nach Niedersachsen gerettet) und der Ratgeber des Herzogs <u. a. [auch] des Kanzlers [Brück und des] Hans Beyer).

[Am] 13. April 1567 [wurde eine] Kapitulation [geschlossen. Die Bedingungen waren vor allem:] Der „Mittlere" [ist] auszuliefern an [den] Kaiser; Max tut das dem August zuliebe, dem vertragsmäßig für ihn4 der „Mittlere" [zu] übergeben [war] und [der] dann 28 Jahre in Wien festgehalten wurde, bis 1595, wo er starb; ebenso [wurde die] Auslieferung aller Geächteten [verlangt]; Johann Wilhelm [war] als neuer Landesherr anzuerkennen.

[Am] 18. April 1567 [wurde] der jetzt alte Grumbach, nachdem er grausam torturiert [worden war], „lebendig gevierteilt" aus „angeborner Güte des Kurfürsten August" [ Der „August", der sich so seinen Rivalen aus dem Weg geräumt [hatte, wurde] in Versen und Prosa, [in] Satiren und Volksliedern geschmäht. Unter den Satiren [ist] die bedeutendste „Die Nachtigall" die Lessing im 18. Jahrhundert ans Licht brachte.5

1570 kamen erst die beiden Söhne des „Mittleren" zum Besitz [ihres Erbes; sie] hatten Exekutionskosten von 800.000 Gulden aufzutreiben; das Land [wurde] wieder geteilt.

1572: Der ältere der Brüder, Johann Kasimir, erhielt Koburg, der jüngere, Johann Ernst, Eisenach. Beide starben unbeerbt; ihre Besitzungen gingen über auf die Nachkommen ihres Oheims Johann Wilhelm; .[dieser hatte zwei Söhne,] von diesen erhielt der ältere, Friedrich Wilhelm I., Altenburg, der jüngere, Johann, Gotha, Weimar und Eisenach. Die von [dem] ersteren gestiftete Altenburgsche Linie erlosch in [der] zweiten Hälfte [des] 17. Jahrhunderts; das Haus des Johann aber zerfiel unter dessen drei Söhne in drei Linien; Weimar [fiel an] die eine, Gotha [an] die andere, [an] die dritte Eisenach.

[3.] Streitigkeiten der deutschen Protestanten und Katkoliken über Kirchlichkeit und geistliche Güter zu Rudolfs II. Zeit

April 1606: Des Rudolf II. Brüder – Matthias und Maximilian – und seine Vettern, die Söhne Karls von Steiermark – Ferdinand und Maximilian Ernst, wie [am] Ende des Jahres auch sein Bruder Albrecht – erklären ihn öffentlich für blödsinnig und erklären Matthias zum „Regenten, Haupt und Schutzherrn des östreichischen Hauses". <Khlesel war unterdessen Kardinal geworden.> Matthias wollte die zu seinen Gunsten ausgestellte Urkunde den protestantischen Fürsten Deutschlands mitteilen; dem widersetzte sich die Jesuitenklientel, i. e. die andern Brüder Rudolfs und Ferdinand von Steiermark. In Deutschland war's so weit gekommen, dass der Religionsfriede von 1555 die Protestanten nicht mehr schützte. Andrerseits [wirkte] der Hader unter den protestantischen Sekten. Die Freunde des milden Melanchthon z. B. und eine Menge Pfarrer und Schulleiter [wurden] als Krypto-Calvinisten in Sachsen von Haus und Hof vertrieben.

1560: Skandal zwischen katholischen und protestantischen Einwohnern Aachens über [den] Anteil an der Stadtregierung. Der Rat, obgleich [ein] kleiner Teil davon Protestanten [waren], erlaubte den protestantischen Einwohnern weder [in der] Stadt noch [auf dem übrigen] Gebiet derselben freie Religionsübung; [dagegen] half nichts die Verwendung der Evangelischen 1559 auf [dem] Augsburger Reichstag, [zu ihren Gunsten].

März 1560: [Der katholische Teil des Rates setzte den Beschluss durch], keinen Protestanten mehr in [den] Rat zu wählen: Von da an [herrschte] 20 Jahre Unruhe in Aachen, und heftige Beschwerden der Protestanten [wurden] auf [den] Reichstagen [geführt]. Doch – unter Ferdinand I. und Maximilian II. – blieben die einmal im Rat befindlichen [Protestanten darin]. Aber [als] nun die Jesuiten regierten [im Namen] Rudolfs II., [kam es] daher [zur] Protestantenverfolgung [durch] den Erzherzog Ferdinand von Steiermark und [zur] Protestantenverfolgung in Bayern. – Aachens Bevölkerung wuchs durch [eine] große Anzahl niederländischer und westfälischer Protestanten, die der Verfolgungen [wegen] dahin gezogen [waren].

1580 [kam es zu] Unruhen, weil die Eingewanderten vergebens bei [dem] Rat und auf [den] Reichstagen freie Religionsübung verlangten.

[Im] November 1580 [wurden] Rudolfs kaiserliche Kommissäre, [der] Herzog von Jülich und [der] Bischof von Lüttich, [die] ärgsten Protestantenfeinde, aus Aachen vertrieben.

1581: Rudolf II. erneuert die Vollmacht der beiden; sie wollen [er-] zwingen, dass kein Protestant in [den] Rat gewählt [werde; die] Protestanten erheben sich, vertreiben die beiden Kommissäre aus [der] Stadt [und] wählen [einen] protestantischen Rat; darauf

Ende Mai 1581: [Ein] großer Teil der bisherigen Aristokratie und der Klerus verließen Aachen. – Die Ausgewanderten erreichen [die Einsetzung einer] neuen kaiserlichen Kommission, doch ließ Rudolf II. vorher durch [den] Bischof von Lüttich und [den] Herzog von Jülich den Prozess mit der Exekution beginnen; sie schließen [die] Stadt ein [und] schneiden ihr [die] Zufuhr ab, doch ihre Truppen [werden] verjagt; [von] nun [an wurde die Sache auf dem] Reichsprozessweg [betrieben, der sich zwölf Jahre lang hinzog].

1593: [Die katholische Partei erwirkte einen] kaiserlichen Befehl, alles auf den Zustand [von] vor 1560 zurückzuführen, und [die] völlige Entschädigung der Katholiken.

[Im] Oktober 1593 [wird die] militärische Exekution beschlossen; [sie] wird aufgeschoben infolge der Vorstellung der protestantischen Fürsten.

1598 ernennt Rudolf die grimmigen Feinde der Stadt Aachen und des Protestantismus, [den] Kurfürsten Ernst von Köln, [den] Kurfürsten von Trier, [den] Bischof von Lüttich und [den] Herzog von Jülich, zu Vollstreckern des kaiserlichen Urteils; [durch diese werden die] katholischen Obrigkeiten mit Gewalt wiedereingesetzt, [die] evangelischen Prediger aus [der] Stadt verjagt [und] die protestantischen Mitglieder des Magistrats, die die großen Kosten [der Exekution] nicht zahlen können, verbannt. Später, bei [dem] Streit über die Jülichsche Erbschaft (nebst Abfall Böhmens von Östreich Hauptanlass des Dreißigjährigen Kriegs), [wurden] die der Stadt Aachen benachbarten Teile des Herzogtums Jülich von dem protestantischen Prätendenten besetzt, [die] Protestanten halten ihren Gottesdienst auf dem fremden Gebiet, [der katholische] Magistrat verbietet es, und [die] Protestanten [greifen] zu den Waffen; [sie] siegen:

1611 [wird die] katholische Regierung vertrieben [und ein] protestantischer Rat eingesetzt; diesen seinerseits lassen die Jesuiten

1614 vertreiben durch spanische Truppen unter Spinola.

1604: Die Reichsstadt Donauwörth, gelegen mitten im Land des Herzogs Maximilian von Bayern, [wurde] von diesem der Religion wegen misshandelt und ihrer Freiheit beraubt. Die Bürger von Donauwörth hatten von je [her] Streit mit dem Abt des in ihrer Stadt liegenden Klosters zum heiligen Kreuz wegen der Prozessionen; 1595 und 1598 [war es zu] Tumulten deswegen [gekommen], ([der] Pöbel in der Stadt [war] fanatisch protestantisch); [die] vom Abt, [der] mit [dem] Herzog Maximilian unter [einer] Decke [steckte, veranstaltete Prozession rief]

1606 angestachelte Pöbelexzesse gegen [die] Prozession [hervor].

1607 bestraft Maximilian die Bürger im Auftrag des Kaisers, plündert die Stadt, zerstört sie zum Teil, jagt [die] Protestanten fort, beraubt Donauwörth der Reichsfreiheit, [um es] to incorporate in sein Gebiet. Diese Gewalttat gegen [die] freie Reichsstadt veranlasst die [Bildung der] Union (Bund der Reformierten), dieser [wieder] rief hervor [die] Liga (Gegenbund der Katholiken).

1536–1543: Im Erzbistum Köln [war die] Reformation eingeleitet [worden] durch [den] Erzbischof Hermann von Wied; [sie wurde] vereitelt durch Karl V.; der Stadtrat hielt [es] mit dem bigotten Domherrn, [denn der] hatte auf dem 1535 gehaltenen Hansetag erklärt, „dass man in Köln die Ketzer hänge, köpfe und ersäufe, und dass der Stadtrat bei der alten Gewohnheit bleiben wolle, wobei er sich wohl befinde".

1582: Erneuter Reformationszwist in Köln durch [den] Kurfürsten Gebhard [von Truchsess] (1577 gewählt).

[Im] September 1579 gewann Gebhard auf seinem Schloss Brühl [die] Gunst der schönen Kanonissin Agnes (Tochter des ersten evangelischen Grafen von Mansfeld), räumte ihr, ihrer Schwester und ihrem Schwager im Kanzleigebäude zu Bonn Wohnung ein [und] heimsuchte sie von Poppelsdorf aus, wo er selbst hinzog.

Anfang 1582: Die Brüder der Gräfin Agnes [gehen] nach Bonn [und fordern], Gebhard solle die erzbischöfliche Würde niederlegen und seine Mätresse-Kanonissin heiraten; [Gebhard] versprach's.

[Im] Dezember 1582 erhält er [eine] Warnung von [dem] Domkapitel wegen seines Plans, Protestant zu werden, und [auch], dass er Agnes heiraten [wolle, er] solle sich erklären; [er bekam auch ein] Schreiben des Papstes Gregor XIII. an ihn und [auch eines] von dem Kaiser.

Ende 1582: Manifest des Gebhard: Er habe bloß kirchliche Revolution im Auge, [er] wolle nicht das Land für sich in Besitz nehmen, wie es die Bischöfe von Ratzeburg, Schwerin, Magdeburg getan [hätten. Er] ließ sich durch [den] Pfalzgrafen Johann Kasimir verleiten, sich für [den] Calvinismus zu bekennen, der damals in den lutherischen Ländern Deutschlands, namentlich [in] Sachsen, [als] Kriminalverbrechen [galt].

[Am] 2. Februar 1583 lässt sich Gebhard von Zacharias Ursinus (reformierter Pfarrer) zu Bonn (in rosarum valle) mit Agnes verheiraten.

[Am] 1. April 1583 tat [der] Papst den Gebhard in [den] Bann und – so sehr traute er den fürstlichen deutschen Hunderittern – wagt ihn als deutschen Fürsten und als Mitglied des deutschen Wahlkollegiums abzusetzen. [Die] lausigen Kurfürsten lassen es bei Protestredensarten.

23. Mai 1583: Der bayrische Prinz Ernst – bereits Bischof von Lüttich und Freising und Administrator von Hildesheim – [wurde] zum Kurfürsten in Köln gewählt. [Der] Kampf [zog sich] aber ein Jahr [hin].

Ende Januar 1584 erobert Ernst Bonn, schlug den nach Westfalen gegangenen Gebhard [im]

April 1584 bei [dem] Flecken Burg [und] nötigte ihn, nach Delft zu fliehn. Gebhard [ging] mit Agnes nach Straßburg, wo er Domdechant [wurde] und wo noch andre verheiratete protestantische Domdechanten [waren]; 1601 starb Gebhard zu Straßburg.

1592: Die evangelischen Domherren von Straßburg wählen zum Bischof den jungen Johann Georg von Brandenburg ([den] Sohn des Administrators von Magdeburg und späteren Kurfürsten von Brandenburg Joachim Friedrich). Die katholischen Domherren wählen unmittelbar nachher einen Guisen, den Kardinal Karl <[den] Sohn des Herzogs Karl II. von Lothringen>, der bereits Bischof von Metz war. (Sie besorgten, Johann Georg möchte es [ebenso] machen wie sein Vater, der als Administrator des Erzbistums Magdeburg sich verheiratet und dennoch sein Bistum behalten [hatte].) Beide Teile greifen zu den Waffen, kaiserliche Kommissäre richten nichts aus.

1593 [kam es zur] Übereinkunft, wonach beide Erwählte nebeneinander [behalten sollten, was sie selbst hatten]; endlich [wurde] durch Vermittlung des Herzogs von Württemberg

1604 Johann Georg von Brandenburg mit Geld entschädigt; die evangelischen Domherren sollen bis 1617 im Besitz ihrer Pfründen bleiben.

1 Im Manuskript irrtümlich: worden. Die Red.

2 Im Manuskript irrtümlich: Untertanen. Die Red.

3 Im Manuskript: Friedensverbrecher. Die Red.

4 Das heißt für den Kaiser. Die Red.

5 Lessing veröffentlichte die Satire „Die Nachtigall", die er unter Abschriften von Manuskripten der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel entdeckte, in der Buchfolge „Zur Geschichte und Litteratur. Aus den Schätzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel", Erster Beitrag, Braunschweig 1773. Die Satire trägt die Überschrift: „Nachtigal: das ist, aus Johann Friedrichs des Mittlern, Herzogs zu Sachsen, publizierten Schriften, vom Ursprünge, Anfang und ganzen Prozeß der Wirzburgischen und Grumbachischen Handlungen, ein kurzer Bericht und Auszug. Gedruckt im Jahre-Christi MDLXVII".

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