Resolution über die Arbeit auf dem Gebiet der Kooperativen (angenommen in der 22. Sitzung des III. Weltkongresses vom 10. Juli 1921) [nach Thesen und Resolutionen des III. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale. Hamburg 1921, S. 87 f.] Der III. Kongress der Internationale beauftragt die Exekutive, eine kooperative Sektion zu schaffen, die nach Bedarf und Notwendigkeit die Einberufung von internationalen kooperativen Beratungen, Konferenzen und Kongressen zwecks Verwirklichung in internationalem Maßstabe die in den Thesen aufgeführten Aufgaben vorzubereiten hat. Die Sektion hat sich außerdem folgende praktische Aufgaben zu stellen: a) die Verstärkung der Tätigkeit der Kooperation der Arbeitenden in Landwirtschaft und Gewerbe durch Vergenossenschaftung kleiner halb proletarischer Betriebe, sowie durch Heranziehung der Arbeitenden zur kollektiven Führung und Verbesserung ihrer Wirtschaft anzustreben; b) den Kampf um die Übergabe in nationalem Maßstabe der gesamten Distribution von Nahrungsmitteln und Gebrauchsartikeln an die Kooperation zu führen; c) Propaganda für die Prinzipien und Methoden der revolutionären Kooperation zu führen, sowohl als die Tätigkeit der proletarischen Kooperation auf die materielle Unterstützung der kämpfenden Arbeiterklasse zu lenken, und d) die Herstellung von internationalen Handels- und Finanzbeziehungen zwischen den Arbeitergenossenschaften zu unterstützen, sowie deren gemeinschaftliche Produktion zu organisieren. |
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