Resolution über die Formen und Methoden der kommunistischen Arbeit unter den Frauen (angenommen in der 20. Sitzung des III. Weltkongresses vom 8. Juli 1921 nach dem Bericht der Gen. Kollontai) [nach Thesen und Resolutionen des III. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale. Hamburg 1921, S. 173-175] Die Zweite Internationale Kommunistische Frauenkonferenz zu Moskau erklärt: Der Zerfall der kapitalistischen Wirtschaft und der auf ihr beruhenden bürgerlichen Ordnung, wie das Fortschreiten der Weltrevolution macht für das Proletariat aller Länder, wo diese Ordnung noch herrscht, den revolutionären Kampf für die Eroberung der politischen Macht und die Aufrichtung seiner Diktatur immer gebieterischer zur Lebensnotwendigkeit und Pflicht, die nur erfüllt werden kann, wenn auch die breitesten Massen der werktätigen Frauen sich bewusst, entschlossen und opferfreudig an diesem Kampfe beteiligen. In den Ländern, wo das Proletariat die Staatsgewalt bereits erobert und in der Räteordnung seine Diktatur aufgerichtet hat – wie in Sowjetrussland und der Ukraine – ist es außerstande, seine Macht wider die nationale und internationale Gegenrevolution zu behaupten und den Aufbau der menschheitsbefreienden kommunistischen Ordnung zu beginnen, wenn nicht breiteste Massen der werktätigen Frauen von der klaren, unerschütterlichen Überzeugung durchdrungen sind, dass Verteidigung und Aufbau auch ihr Werk sein müssen. Die II. Internationale Kommunistische Frauenkonferenz zu Moskau fordert deshalb die Parteien aller Länder auf, getreu den Grundsätzen und Beschlüssen der III. Internationale, mit der höchsten Energie sich dafür einzusetzen, dass die breitesten Massen der werktätigen Frauen im Zeichen des Kommunismus für den revolutionären Kampf und die revolutionäre Aufbauarbeit geweckt, gesammelt, geschult und den kommunistischen Parteien eingegliedert, und dass der Wille und ihre Fähigkeit für Aktion und Kampf stetig, zielbewusst gekräftigt und gesteigert werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind alle der III. Internationale angeschlossenen Parteien verpflichtet, bei all ihren Organen und Institutionen – von den untersten bis zu den höchsten – Frauenausschüsse zu errichten, denen ein Mitglied der Parteileitung vorsteht, deren Aufgabe die Agitations-, Organisierungs- und Erziehungsarbeit unter den breitesten Massen der werktätigen Frauen ist, und die ihre Vertreterinnen in allen leitenden und verwaltenden Körperschaften der Parteien haben. Diese Frauenausschüsse bilden nicht Sonderorganisationen, sondern sind nichts als deren Arbeitsorgane für die vorliegende besondere Aufgabe, breiteste Massen der werktätigen Frauen für den Kampf zur Eroberung der politischen Macht, wie für die kommunistische Aufbauarbeit zu mobilisieren und zu erziehen. Sie wirken daher auf allen Gebieten und zu jeder Zeit unter der Leitung der Partei, sie besitzen aber die nötige Bewegungsfreiheit, solche Methoden und Formen der Arbeit anzuwenden und solche Einrichtungen zu schaffen, die im Hinblick auf den Erfolg ihrer Arbeit durch die Eigenart der Frau und ihre noch nicht überwundene Sonderstellung in der Gesellschaft und in der Familie geboten sind. Für die Arbeit dieser Frauenausschüsse im Einzelnen verweist die Konferenz auf die von ihr angenommenen Thesen. Die arbeitenden Frauenorgane der kommunistischen Partei müssen sich bei ihrem Wirken stets des Ziels ihrer Doppelaufgabe bewusst sein: 1. Frauenmassen von wachsendem Umfang, klarer Erkenntnis und gefestigtem Willen in den revolutionären Klassenkampf der Ausgebeuteten und Unterdrückten gegen den Kapitalismus und für den Kommunismus zu reißen, und 2. nach dem Sieg der proletarischen Revolution zu verständnisvollen, opferwilligen Mitarbeiterinnen am kommunistischen Aufbau zu machen. Die Frauenorgane der kommunistischen Partei müssen sich bei ihrem Wirken bewusst sein, dass nicht nur das gesprochene und das geschriebene Wort Agitations- und Erziehungsmittel für die Frauenmassen sind, sondern dass als wichtigste Mittel voll gewertet und ausgewertet werden müssen: die Mitarbeit der organisierten Kommunistinnen auf allen Gebieten der Betätigung – des Kampfes, des Aufbaus – der kommunistischen Parteien, die aktive Beteiligung der werktätigen Frauen an allen Aktionen und Kämpfen des revolutionären Proletariats, an Streiks, Generalaufständen, Straßendemonstrationen und dem Aufstand mit bewaffneter Hand. |
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