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13 Beschlüsse über die Reorganisation der Exekutive der Komintern und ihre weitere Tätigkeit

Beschlüsse über die Reorganisation der Exekutive der Komintern und ihre weitere Tätigkeit.

Weltkongress.

Der Weltkongress findet wie bisher alljährlich statt. Den Termin setzt die erweiterte Exekutive fest. Alle angeschlossenen Sektionen haben die Pflicht, Delegierte zu entsenden. Deren Zahl wird von der Exekutive bestimmt. Die Kosten tragen die Parteien. Die Stimmenzahl für die Sektionen bestimmt der Kongress nach der Mitgliederzahl und den politischen Verhältnissen des Landes. Gebundene Mandate sind unzulässig und werden von vornherein kassiert, da solche Mandate dem Geist einer internationalen, zentralisierten, proletarischen Partei widersprechen.

Exekutive.

Die Exekutive wird vom Kongress gewählt. Sie besteht aus dem Präsidenten, 24 Mitgliedern und 10 Ersatzmännern. Von den Mitgliedern der Exekutive müssen mindestens 15 ständig ihren Sitz in Moskau haben.

Erweiterte Exekutive.

Alle vier Monate findet in der Regel eine Sitzung der Erweiterten Exekutive statt. Diese Sitzung wird folgendermaßen zusammengesetzt:

1. Aus den 25 Mitgliedern der Exekutive,

2. aus je weiteren 3 Vertretern folgender Parteien: Deutschland, Frankreich, Russland, Tschechoslowakei und Italien, sowie Jugend-Internationale und Profintern,

3. aus je 2 Vertretern von England, Polen, Amerika, Bulgarien und Norwegen,

4. aus je einem Vertreter von allen übrigen stimmberechtigten Sektionen.

Das Präsidium ist verpflichtet, alle größeren grundsätzlichen Fragen, die einen Aufschub zulassen, einer Sitzung der Erweiterten Exekutive vorzulegen. Die erste erweiterte Exekutivesitzung findet unmittelbar nach dem Weltkongress statt.

Präsidium.

Die Erweiterte Exekutive wählt in ihrer ersten Sitzung das Präsidium, dem ein Vertreter der Jugend und der Profintern mit beratender Stimme angehören, und bildet folgende Abteilungen:

1. Eine Orientabteilung, deren Arbeit die Exekutive für das nächste Jahr besondere Aufmerksamkeit widmen muss; der Leiter der Orientabteilung muss dem Präsidium angehören. In der politischen Arbeit untersteht diese Abteilung dem Präsidium; das Verhältnis zum Ort-Büro regelt das Präsidium.

2. Eine Organisationsabteilung (Ort-Büro), dem mindestens zwei Mitglieder des Präsidiums angehören müssen. Das Ort-Büro untersteht dem Präsidium.

3. Eine agitatorisch-propagandistische Abteilung, die von einem Mitglied der Exekutive geleitet wird. Diese Abteilung untersteht auch unmittelbar dem Präsidium.

4. Eine Abteilung für Statistik und Information, die dem Ort-Büro untersteht.

Die Exekutive hat das Recht, weitere Abteilungen einzurichten.

Arbeitsteilung unter den Mitgliedern der Exekutive.

Unter den Mitgliedern der Exekutive wie auch des Präsidiums ist eine genaue Arbeitsteilung einzuführen. Zur Vorbereitung der Arbeit der einzelnen Sektionen wird vom Präsidium für alle wichtigsten Länder je ein verantwortlicher Referent ernannt. In der Regel soll dieser ein Mitglied der Exekutive, oder, wenn möglich, des Präsidiums sein. Solche Referenten, die nicht der Exekutive oder dem Präsidium angehören, arbeiten unter der Kontrolle eines Mitgliedes des Präsidiums.

Das Präsidium organisiert ein Generalsekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird. Diesem Generalsekretär gibt die Exekutive zwei Stellvertreter. Das Sekretariat hat keine Funktion einer selbständigen politischen Organisation, es ist nur ein Vollzugsorgan des Präsidiums.

Die Exekutive wird beauftragt, in allen Parteien dahin zu wirken, dass eine ähnliche Arbeitsteilung unter Berücksichtigung der Verhältnisse und der Lage in jedem einzelnen Lande durchgeführt wird.

Bevollmächtigte.

Die Exekutive sendet in besonderen Fällen Bevollmächtigte in die einzelnen Länder, die aus den qualifiziertesten Genossen der einzelnen Sektionen entnommen werden. Diese Vertreter sollen von der Exekutive mit weitestgehenden Vollmachten ausgestattet werden. In speziellen Instruktionen müssen die Funktionen dieser Bevollmächtigten, ihre Rechte und Pflichten und ihr Verhältnis zu der betreffenden Partei genau umschrieben werden.

Die Exekutive wird bevollmächtigt, mit besonderem Nachdruck die Überwachung der wirklichen Durchführung der 21 Bedingungen und der Beschlüsse des Weltkongresses durchzuführen. Ihre Bevollmächtigten sind mit dieser Überwachung nachdrücklichst zu betrauen. Die Bevollmächtigten müssen mindestens monatlich über die Resultate ihrer Arbeit Bericht erstatten.

Internationale Kontrollkommission.

Die internationale Kontrollkommission bleibt bestehen. Ihre Aufgaben sind dieselben, wie sie vom 3. Weltkongress formuliert würden sind. Der Weltkongress bestimmt alljährlich 2 benachbarte Sektionen, deren Zentralen je drei Mitglieder der Kontrollkommission aus ihrer Mitte wählen, die von der Exekutive bestätigt werden müssen. Für das kommende Jahr überträgt der Weltkongress diese Funktion der deutschen und der französischen Sektion.

Technisches Informationsbüro.

Die technischen Informationsbüros bleiben bestehen. Sie haben den Zweck, technische Informationen zu geben und unterstehen in ihrer Arbeit der Exekutive.

Kommunistische Internationale“.

Die „Kommunistische Internationale“ ist das Organ der Exekutive; die Redaktion wird von der Exekutive gewählt und untersteht derselben.

Veröffentlichungen der Exekutive.

Der Kongress bestätigt, dass alle kommunistischen Organe wie bisher verpflichtet sind, alle Dokumente der Exekutive (Aufrufe, Briefe, Resolutionen usw.) sofort abzudrucken, wenn die Exekutive es fordert.

Protokolle der Landesparteien.

Die Zentralen aller Sektionen sind verpflichtet, die Protokolle aller ihrer Tagungen regelmäßig der Exekutive zuzustellen.

Gegenseitige Vertretung.

Es ist erwünscht, dass die wichtigsten Sektionen benachbarter Länder zwecks gegenseitiger Information und Koordinierung der Arbeit eine gegenseitige Vertretung unterhalten. Die Berichte dieser Vertretung sollen gleichzeitig der Exekutive zur Verfügung gestellt werden.

Ferner ist erwünscht, dass die Ernennung solcher Vertreter im Einverständnis mit der Exekutive erfolgt.

Parteitage der Sektionen.

In der Regel sollen vor dem Weltkongress der Komintern Parteikonferenzen, bzw. erweiterte Reichsausschüsse stattfinden, die die Vorbereitung des Weltkongresses und die Wahl der Delegierten vorzunehmen haben. Die Parteitage der einzelnen Sektionen finden nach dem Weltkongress statt. Ausnahmen können nur mit Zustimmung der Exekutive erfolgen.

Durch ein solches Verfahren wird erreicht, dass gleichzeitig die Interessen einzelner Sektionen am besten gewahrt werden und die Möglichkeit besteht, von „unten nach oben“ die ganzen Erfahrungen der internationalen Bewegung auszuwerten.

Zugleich besteht bei einem solchen Verfahren die Möglichkeit für die Kommunistische Internationale als zentralisierte Weltpartei „von oben nach unten“ auf dem Wege des demokratischen Zentralismus die aus den gesamten internationalen Erfahrungen folgenden Direktiven den einzelnen Parteien zu vermitteln.

Demissionen.

Der Kongress verurteilt aufs entschiedenste die Fälle der Demissionen, die seitens einzelner Genossen verschiedener Parteizentralen und ganzer Gruppen solcher Mitglieder erfolgt sind. Der Kongress betrachtet diese Demissionen als die größte Desorganisation der kommunistischen Bewegung. Jedes führende Amt in einer kommunistischen Partei gehört nicht dem Mandatträger, sondern der Kommunistischen Internationale in ihrer Gesamtheit.

Der Kongress beschließt: Gewählte Mitglieder zentraler Körperschaften einer Sektion können ihr Mandat nur mit Zustimmung der Exekutive niederlegen. Demissionen, die von einer Parteizentrale ohne Zustimmung der Exekutive angenommen werden, sind ungültig.

Illegale Arbeit.

Dem Beschluss des Kongresses folgend, in dem darauf hingewiesen wird, dass eine Anzahl der wichtigsten Parteien allem Anschein nach einer illegalen Periode entgegengehen, wird das Präsidium beauftragt, sich in erhöhtem Maße der Vorbereitung der betreffenden Parteien zu dieser illegalen Arbeit zu widmen. Sofort nach Beendigung des Kongresses soll das Präsidium mit allen in Frage kommenden Parteien entsprechende Verhandlungen anknüpfen.

Internationales Frauensekretariat.

Das internationale Frauensekretariat bleibt wie bisher bestehen. Die Exekutive bestimmt die Frauensekretärin und im Einverständnis mit dieser alle weiteren organisatorischen Maßnahmen.

Vertretung in der Jugend-Exekutive.

Der Kongress beauftragt die Exekutive, eine regelrechte Vertretung der Komintern in der Jugendinternationale herzustellen. Der Kongress erachtet als eine der wichtigsten Aufgaben der Exekutive, die Arbeit der Jugendbewegung zu fördern.

Vertretung in der Profintern.

Der Kongress beauftragt die Exekutive, gemeinsam mit der Zentrale der Profintern die Formen der gegenseitigen Verbindung der Komintern und Profintern auszuarbeiten. Er weist darauf hin, dass besonders in der gegenwärtigen Periode die ökonomischen Kämpfe mit den politischen am nächsten verbunden sind, also eine besonders innige Koordinierung der Kräfte aller revolutionären Organisationen der Arbeiterklasse erfordern.

Revision der Statuten.

Der Kongress bestätigt die Statuten, die vom 2. Kongress angenommen worden sind, und beauftragt die Exekutive, auf Grund der neu gefassten Beschlüsse dieses Statut zu redigieren und zu vervollständigen. Diese Arbeit muss rechtzeitig ausgeführt, allen Parteien zur Vorberatung zugestellt und vom 5. Weltkongress endgültig bestätigt werden.


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