Beschluss des Präsidiums des IV. Weltkongresses zur Programmfrage der Komintern. 1. Alle Programmentwürfe werden der Exekutive der Kornintern oder einer von ihr bestimmten Kommission überwiesen zu dem Zwecke des Studiums und der detaillierten Bearbeitung. Die Exekutive der Komintern ist verpflichtet, in kürzester Frist alle Programmentwürfe, die bei ihr einlaufen, zu publizieren. 2. Der Kongress bestätigt, dass die nationalen Sektionen der Komintern, die noch keine nationalen Programme besitzen, verpflichtet sind, sofort an ihre Ausarbeitung zu gehen, um spätestens drei Monate vor dem 5. Kongress sie der Exekutive zu unterbreiten zwecks Bestätigung durch den zukünftigen Kongress. 3. In den Programmen der nationalen Sektionen muss die Notwendigkeit des Kampfes für die Übergangsforderungen mit aller Klarheit und Entschiedenheit begründet werden, wobei die entsprechenden Vorbehalte über die Abhängigkeit dieser Forderungen von den konkreten Bedingungen der Zeit und des Ortes gemacht werden müssen. 4. Die theoretische Grundlage für alle Übergangs- und Teilforderungen muss bestimmt gegeben werden in dem allgemeinen Programm, wobei der 4. Kongress gleichermaßen entschieden die Bestrebungen verurteilt, die Einführung der Übergangsforderungen in das Programm als Opportunismus darzustellen, wie auch alle Versuche, die grundlegenden revolutionären Aufgaben durch Teilforderungen zu vertuschen oder zu ersetzen. 6. In dem allgemeinen Programm müssen klar die grundlegenden historischen Typen der Übergangsforderungen der nationalen Sektionen dargestellt werden, gemäß den grundlegenden Unterschieden in der ökonomischen und politischen Struktur der verschiedenen Länder, wie z. B. Englands einerseits, Indiens andererseits usw.
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