Lenin‎ > ‎1918‎ > ‎

Wladimir I. Lenin 19180222 Ergänzung zum Dekret „Das sozialistische Vaterland in Gefahr"

Wladimir I. Lenin: Ergänzung zum Dekret des Rates der Volkskommissare: „Das sozialistische Vaterland in Gefahr"1

[Abgefasst am 21. oder 22. Februar 1918 Zum ersten Mal veröffentlicht in „Krassnaja Ljetopis'' Nr. 3 (24) 1927. Nach Sämtliche Werke, Band 22, Zürich 1934, S. 289 f.]

Zwecks richtiger und unverzüglicher Durchführung des Dekrets des Rates der Volkskommissare vom 21. Februar wird angeordnet:

1. Jeder Arbeiter ist verpflichtet, nach 8stündiger Arbeit 3 Stunden täglich (oder Stunden täglich und am dritten Tag Erholung) auf militärischem oder administrativem Gebiet zu arbeiten.

2. Jeder Angehörige der reichen Klassen oder wohlhabenden Schichten (Einkommen von nicht weniger als 500 Rubel monatlich oder Barvermögen von nicht weniger als 1.500 Rubel) ist verpflichtet, sich sofort ein Arbeitsbuch zu beschaffen, in dem allwöchentlich vermerkt wird, ob er die ihm übertragene militärische oder administrative Arbeit ausgeführt hat. Die entsprechenden Eintragungen nimmt die Gewerkschaft, der Arbeiterrat oder der Stab der betreffenden Abteilung der Roten Garde vor.

Die Arbeitsbücher kosten für die Wohlhabenden 50 Rubel das Stück.

3. Nichtarbeiter, die aber nicht zu den wohlhabenden Klassen gehören, sind ebenfalls verpflichtet, ein Arbeitsbuch zu haben, das sie gegen Entrichtung von 5 Rubel (oder 1 Rubel, zum Selbstkostenpreis) erhalten.

In den Arbeitsbüchern für die wohlhabenden Schichten wird eine Rubrik zur allwöchentlichen Eintragung der Einnahmen und Ausgaben eingerichtet.

Wer sich kein Arbeitsbuch beschafft oder unrichtige (oder gar falsche) Eintragungen vornimmt, wird nach Kriegsgesetz bestraft.

Alle, die Waffen besitzen, müssen eine neue Erlaubnis erhalten: a) vom eigenen Hauskomitee, b) von den in § 2 erwähnten Körperschaften. Der Besitz von Waffen ist verboten, wenn nicht eine Erlaubnis von zwei Stellen vorliegt. Die Übertretung dieser Anordnung wird mit Erschießung bestraft.

Das Verbergen von Lebensmittelvorräten wird mit derselben Strafe geahndet.

Zwecks richtiger Organisierung des Ernährungswesens sind alle Bürger verpflichtet, sich zu Konsumgenossenschaften zusammenzuschließen …2

1 Der Aufruf „Das sozialistische Vaterland in Gefahr" wurde vom Rat der Volkskommissare am 21. Februar 1918 angenommen, als nach der Zustimmung der Sowjetregierung zur Unterzeichnung des Friedens die Deutschen ihre Offensive gegen Sowjetrussland fortsetzten. Der Aufruf hatte den Zweck, alle Sowjets auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen und sie aufzufordern, den Widerstand gegen die Imperialisten zu organisieren, der Aufruf wurde am 22. Februar 1918 veröffentlicht und war vom Rat der Volkskommissare unterzeichnet. Die Ergänzung Lenins zu dem Aufruf wurde nicht im Rat der Volkskommissare eingebracht.

2 Das Manuskript wurde nicht zu Ende geführt. Die Red.

Kommentare