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Wladimir I. Lenin 19180315 Resolution über die Ratifikation des Friedensvertrag von Brest-Litowsk

Wladimir I. Lenin: Resolution über die Ratifikation des Friedensvertrag von Brest-Litowsk

[„Prawda" („Sozialdemokrat") Nr. 47 16. März 1918. Nach Sämtliche Werke, Band 22, Zürich 1934, S. 449-459 f.]

Der Kongress bestätigt (ratifiziert) den von unseren Vertretern in Brest-Litowsk am 3. März 1918 geschlossenen Friedensvertrag.

Der Kongress erkennt die Handlungsweise des Zentralexekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare für richtig an, die den Beschluss fassten, diesen ungeheuer schweren, erniedrigenden Gewaltfrieden zu schließen, weil wir keine Armee haben und die Kräfte des Volkes durch den Krieg außerordentlich erschöpft worden sind, dessen Handlungen von der Bourgeoisie und der bürgerlichen Intelligenz nicht unterstützt, sondern für ihre egoistischen Klasseninteressen ausgenutzt worden sind.

Der Kongress erkennt ferner die Handlungsweise der Friedensdelegation für unbedingt richtig an, die es ablehnte, sich auf eine eingehende Prüfung der deutschen Friedensbedingungen einzulassen, denn diese Bedingungen sind uns durch ein offenes Ultimatum und durch unverhüllte Gewalt aufgezwungen worden.

Der Kongress weist auf das nachdrücklichste alle Arbeiter, Soldaten und Bauern, alle werktätigen und unterdrückten Massen auf die wichtigste aktuelle und dringende Aufgabe des gegenwärtigen Augenblicks hin: auf die Steigerung der Aktivität und Selbstdisziplin der Werktätigen, die Schaffung von starken und guten Organisationen überall, die möglichst die gesamte Produktion und die gesamte Verteilung der Produkte erfassen sollen, den erbarmungslosen Kampf mit dem Chaos, der Desorganisation, der Zerrüttung, die historisch unvermeidliche Folgen des qualvollen Krieges, aber gleichzeitig das größte Hindernis für den endgültigen Sieg des Sozialismus und die Festigung der Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft sind.

Jetzt, nach dem Oktoberumsturz, nach dem Sturz der politischen Macht der Bourgeoisie in Russland, nach der Annullierung und Veröffentlichung aller imperialistischen Geheimverträge durch uns, nach der Annullierung der Auslandsanleihen, nachdem die Arbeiter- und Bauernregierung allen Völkern ohne Ausnahme einen gerechten Frieden angeboten, hat Russland, das sich aus den Klauen des imperialistischen Krieges herausgerissen hat, das Recht zu erklären, dass es an der Plünderung und Unterdrückung anderer Länder nicht teilnimmt.

Die Föderative Sowjetrepublik Russland, die einmütig Raubkriege verurteilt, anerkennt von jetzt ab als ihr Recht und ihre Pflicht die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes gegen alle möglichen Angriffe eines jeden beliebigen imperialistischen Staates.

Der Kongress hält es deshalb für die unbedingte Pflicht aller werktätigen Massen, alle Kräfte anzuspannen zum Wiederaufbau, zur Hebung der Wehrhaftigkeit unseres Landes, zum Wiederaufbau seiner militärischen Macht nach den Grundsätzen der sozialistischen Miliz und der allgemeinen Ausbildung aller Jugendlichen und der erwachsenen Bürger beiderlei Geschlechts in militärischen Fächern und im Kriegswesen.

Der Kongress bringt seine unerschütterliche Überzeugung zum Ausdruck, dass die Sowjetmacht, die alle Verpflichtungen der internationalen Solidarität der Arbeiter aller Länder in ihrem Kampfe gegen das Kapital und für den Sozialismus standhaft erfüllt hat, auch weiterhin alles tun wird, was in ihren Kräften steht, zur Unterstützung der internationalen sozialistischen Bewegung, zur Sicherung und Beschleunigung des Wegs, der die Menschheit zur Befreiung vom Joch des Kapitals und der Lohnknechtschaft, zur Schaffung einer sozialistischen Gesellschaft und eines dauerhaften, gerechten Friedens unter den Völkern führt.

Der Kongress ist tief überzeugt, dass die internationale Arbeiterrevolution nicht in weiter Ferne ist, und dass der völlige Sieg des sozialistischen Proletariats sicher ist, trotzdem die Imperialisten aller Länder vor den brutalsten Mitteln zur Unterdrückung der sozialistischen Bewegung nicht zurückschrecken.

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