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ZEK 19180116 Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes

ZEK: Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes

[„Prawda", Nr. 2, 17. (4.) Januar 1918. Nach Sämtliche Werke, Band 22, 1934, S. 617-619]

Das Zentralexekutivkomitee verkündet folgende Grundsätze: Die Konstituante beschließt:

I

1. Russland wird zur Republik der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte erklärt. Die ganze zentrale und lokale Macht gehört diesen Räten.

2. Die Russische Räterepublik wird auf Grund eines freien Bundes freier Nationen als Föderation nationaler Räterepubliken gebildet.

II

Die Konstituante stellt sich zur Hauptaufgabe: die Beseitigung jeder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, die völlige Beseitigung der Teilung der Gesellschaft in Klassen, die rücksichtslose Unterdrückung der Ausbeuter, die Schaffung einer sozialistischen Organisation der Gesellschaft und den Sieg des Sozialismus in allen Ländern und beschließt ferner:

1. Zur Verwirklichung der Sozialisierung des Bodens wird das Privateigentum an Boden abgeschafft, der ganze Bodenfonds zum Eigentum des Volkes erklärt und den Werktätigen ohne jeden Rückkauf, zur gleichmäßigen Nutznießung übergeben.

Alle Wälder, Bodenschätze und Gewässer von allgemein-staatlicher Bedeutung, ebenso das gesamte lebende und tote Inventar, alle Güter und landwirtschaftlichen Betriebe werden zum Volkseigentum erklärt.

2. Zur Sicherung der Macht der Werktätigen über die Ausbeuter, als erster Schritt zum völligen Übergang der Fabriken, Werke, Gruben, Eisenbahnen und anderer Produktions- und Transportmittel in die Hände der Sowjetrepublik der Arbeiter und Bauern wird das Gesetz der Sowjetmacht über die Arbeiterkontrolle und den Obersten Volkswirtschaftsrat bestätigt.

3. Der Übergang aller Banken in den Besitz des Arbeiter- und Bauernstaates als eine der Vorbedingungen für die Befreiung der werktätigen Massen vom Joch des Kapitals wird bestätigt.

4. Zur Beseitigung der parasitären Schichten der Gesellschaft und zwecks Organisierung der Wirtschaft wird die allgemeine Arbeitspflicht eingeführt.

5. Um die gesamte Macht den werktätigen Massen zu sichern und jede Möglichkeit einer Wiederherstellung der Macht der Ausbeuter zu beseitigen, wird die Bewaffnung der Werktätigen, die Bildung einer sozialistischen Roten Armee der Arbeiter und Bauern und die völlige Entwaffnung der besitzenden Klassen angeordnet.

III

Die Konstituante bringt ihre unerschütterliche Entschlossenheit zum Ausdruck, die Menschheit den Klauen des Finanzkapitals und des Imperialismus zu entreißen, die in diesem verbrecherischsten aller Kriege die Erde mit Blut überschwemmt haben, und billigt rückhaltlos die von der Sowjetmacht betriebene Politik der Zerreißung der Geheimverträge, der Organisierung der breitesten Verbrüderung mit den Arbeitern und Bauern der jetzt gegeneinander kriegführenden Armeen, der Herbeiführung – um jeden Preis, durch revolutionäre Maßnahmen – eines demokratischen Friedens zwischen den Völkern, ohne Annexionen und Kontributionen, auf dem Boden der freien Selbstbestimmung der Völker.

2. Zu demselben Zweck fordert die Konstituante den völligen Bruch mit der barbarischen Politik der bürgerlichen Zivilisation, die den Wohlstand der Ausbeuter einiger weniger auserwählter Nationen auf der Versklavung von hunderten Millionen Werktätiger in Asien, in den Kolonien überhaupt und in den kleinen Ländern aufbaute.

Die Konstituante begrüßt die Politik des Rates der Volkskommissare, der die völlige Unabhängigkeit Finnlands proklamiert, mit der Evakuierung der Truppen aus Persien begonnen und die Freiheit der Selbstbestimmung Armeniens erklärt hat.

Als ersten Schlag gegen das internationale Bank- und Finanzkapital betrachtet die Konstituante das Gesetz der Sowjetmacht über die Annullierung der von den Regierungen des Zaren, der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie aufgenommenen Anleihen und bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Sowjetmacht auf diesem Wege unbeirrt fortschreiten wird bis zum völligen Sieg der internationalen Arbeitererhebung gegen die kapitalistische Unterjochung.

IV

Die Konstituante, die auf Grund von Kandidatenlisten gewählt wurde, die vor der Oktoberrevolution aufgestellt worden sind, als das Volk in seiner ganzen Masse noch nicht imstande war, sich gegen die Ausbeuter zu erheben, die ganze Stärke ihres Widerstandes bei der Verteidigung ihrer Klassenprivilegien nicht kannte, den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft praktisch noch nicht in Angriff genommen hatte, würde es sogar vom formalen Standpunkt für grundfalsch halten, sich der Sowjetmacht entgegenzustellen.

Die Konstituante ist der Auffassung, dass jetzt, im Augenblick des entscheidenden Kampfes des Volkes gegen seine Ausbeuter, für die Ausbeuter in irgendeinem Machtorgan kein Platz sein kann. Die Macht muss ganz und ausschließlich den werktätigen Massen und ihrer bevollmächtigten Vertretung, den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten, gehören.

Die Konstituante unterstützt die Sowjetmacht und die Dekrete des Rates der Volkskommissare und erkennt an, dass ihre Aufgaben mit der allgemeinen Festlegung der Prinzipien der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft erschöpft sind.

Die Konstituante, die bestrebt ist, einen wirklich freien und freiwilligen, (folglich einen um so vollständigeren und festeren Bund der werktätigen Klassen aller Nationen Russlands zu schaffen, beschränkt sich auf die Feststellung der Prinzipien der Föderation der Räterepubliken Russlands und überlässt es den Arbeitern und Bauern einer jeden Nation, selbständig auf einem eigenen bevollmächtigten Rätekongress zu beschließen, ob und auf welchen Grundlagen sie sieh an der föderativen Regierung und an den übrigen föderativen Sowjetkörperschaften beteiligen wollen.

Die oben angeführten Grundsätze müssen sofort publiziert und von dem offiziellen Vertreter der Sowjetmacht, der die Konstituante eröffnet, verlesen und der Tätigkeit der Konstituante zugrunde gelegt werden.

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