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Wladimir I. Lenin 19140410 Gesetzentwurf über die Aufhebung sämtlicher Beschränkungen der Rechte der Juden und überhaupt aller Beschränkungen, die mit der Abstammung oder mit der Zugehörigkeit zu irgendeiner Nationalität verbunden sind

Wladimir I. Lenin: Gesetzentwurf über die Aufhebung

sämtlicher Beschränkungen der Rechte der Juden

und überhaupt aller Beschränkungen, die mit

der Abstammung oder mit der Zugehörigkeit

zu irgendeiner Nationalität verbunden sind

[„Putj Prawdy", Nr. 48, 28. März/10. April 1914. Nach Sämtliche Werke Band 17, Moskau-Leningrad 1935, S. 362]

1. Die Bürger aller Russland bewohnenden Nationalitäten sind vor dem Gesetz gleich.

2. Kein Bürger Russlands, ganz gleich welchen Geschlechts und Glaubensbekenntnisses, kann in seinen politischen und überhaupt in irgendwelchen Rechten auf Grund seiner Abstammung oder seiner Zugehörigkeit zu einer Nationalität, welche immer es sei, beschränkt werden.

3. Alle und jede Gesetze, zeitweiligen Verordnungen, Zusätze zu Gesetzen u. dgl. mehr, die die Rechte der Juden auf irgendeinem Gebiete des sozialen und staatlichen Lebens beschränken, werden aufgehoben. Artikel 767, Band IX, der lautet, dass „die Juden den allgemeinen Gesetzen in allen jenen Fällen unterliegen, in denen keine besonderen Bestimmungen für sie festgesetzt sind", wird aufgehoben. Aufgehoben werden alle und jede Beschränkungen für die Juden hinsichtlich des Rechtes des Aufenthalts und Ortswechsels, des Rechtes auf Bildung, der Rechte im staatlichen und öffentlichen Dienste, der Wahlrechte, der Militärpflicht, des Rechtes der Erwerbung und Pachtung von Immobilien in der Stadt, im Dorfe usw.; aufgehoben werden sämtliche Einschränkungen der Rechte der Juden in der Ausübung freier Berufe usw. usw.

4. Dem vorliegenden Gesetz ist ein Verzeichnis der die Einschränkung der Rechte der Juden betreffenden und aufzuhebenden Bestimmungen, Verfügungen, zeitweiligen Verordnungen usw. beigefügt.

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