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Wladimir I. Lenin 19170630 Auf die Anklagebank mit Rodsjanko und Dschunkowski wegen Verhehlung eines Lockspitzels!

Wladimir I. Lenin: Auf die Anklagebank mit Rodsjanko und Dschunkowski wegen Verhehlung eines Lockspitzels!

[„Prawda" Nr. 84, 30. (17.) Juni 1917. Nach Sämtliche Werke, Band 20.2. Wien-Berlin 1928, S. 199]

Aus den Ergebnissen der Untersuchungskommission in Sachen des Lockspitzels Malinowski geht hervor, dass als Tatsache folgendes festgestellt worden ist:

Sowohl Dschunkowski als auch Rodsjanko haben spätestens am 7. Mai 1914 Kenntnis davon erlangt, dass Malinowski ein Lockspitzel ist1.

Keiner von beiden hat die in der Duma vertretenen politischen Parteien, und in erster Linie die Bolschewiki, vor dem Lockspitzel in ihrer Mitte gewarnt!!

Ist das vielleicht kein Verbrechen?

Können Dschunkowski und Rodsjanko nach dem Vorgefallenen noch als einwandfreie Bürger gelten?

Jede politische Partei möge sich das überlegen und sich dazu äußern!

1 Dschunkowski, der im Jahre 1914 zum Vizeminister des Innern ernannt wurde, erfuhr bei Durchsicht der Akten des Polizeidepartements, dass unter den Polizeispitzeln sich auch der Dumaabgeordnete Malinowski befand. Die Unterhaltung von Spitzeln in der Reichsduma war selbst einem Dschunkowski zu bunt, und er setzte den Dumapräsidenten Rodsjanko von der Spitzeltätigkeit Malinowskis in Kenntnis. Rodsjanko zitierte daraufhin den Malinowski zu sich und legte ihm nahe, zu verschwinden, was Malinowski auch tat: er legte sein Mandat nieder und begab sich ins Ausland. Von der Spitzeltätigkeit Malinowskis hat Rodsjanko weder der sozialdemokratischen Fraktion, der Malinowski angehörte, noch sonst einem Abgeordneten Mitteilung gemacht. Rodsjanko erwies sich somit als Hehler eines Spitzels.

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