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Wladimir I. Lenin 19170428 „Freiwillige Vereinbarung" zwischen Gutsbesitzern und Bauern?

Wladimir I. Lenin: „Freiwillige Vereinbarung" zwischen Gutsbesitzern und Bauern?

[„Prawda" Nr. 33, 28. (15.) April 1917 Nach Sämtliche Werke, Band 20.1, Wien-Berlin 1928, S. 224]

Hier der heute im „Djen" veröffentlichte Text des Telegramms des Ministers Schingarjow, das gestern im Leitartikel unserer Zeitung erwähnt wurde:

Nachdem ich von dem Beschluss des Ranenburger Komitees über die Bodenbestellung Kenntnis erlangt habe, halte ich es für meine Pflicht, zu erklären, dass die selbstherrliche Lösung der Bodenfrage ohne Reichsgesetz unzulässig ist. Eigenmächtiges Vorgehen wird den Staat in Not bringen und durch das Hervorrufen von Zwistigkeiten die Sache der Freiheit gefährden. Die Lösung der Bodenfrage ist laut Gesetz Sache der Konstituierenden Versammlung. Es werden jetzt allenthalben bei den Wolost-Lebensmittelkomitees1 landwirtschaftliche Schiedsgerichtskammern gebildet werden, zwecks freiwilliger Vereinbarungen zwischen Ackerbauern und Gutsbesitzern. Die Frage der Verpachtung des brachliegenden Bodens wird ebenfalls beschleunigt bearbeitet. Im Interesse der allgemeinen Ordnung bitte ich, sich von den Beschlüssen der Provisorischen Regierung leiten zu lassen und nicht eigenmächtig Gesetze zu machen."

Ist das etwa „Demokratie", „Volksfreiheit", wenn die Bauern, die die notorische, unbedingte, gewaltige Mehrheit der Bevölkerung bilden, nicht das Recht haben, ihre eigenen Beschlüsse zu fassen und durchzuführen, sondern „freiwillige Vereinbarungen" zwischen Bauern und Gutsbesitzern abwarten müssen?

Ein Gutsbesitzer, der 2000 Desjatinen Land besitzt, – und dreihundert Bauernfamilien, die 2000 Desjatinen Land besitzen! Das ist im allgemeinen die Sachlage in Russland. Dreihundert Bauern sollen auf die „freiwillige" Zustimmung eines Gutsbesitzers warten!!

Ist das richtig, Genossen Soldaten?

1 Wolost – der aus mehreren Dorfgemeinden bestehende Verwaltungsbezirk. Die Red.

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