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Wladimir I. Lenin 19170718 Gemeine Verleumdungen der Schwarzhunderter-Presse und Alexinskis

Wladimir I. Lenin: Gemeine Verleumdungen der Schwarzhunderter-Presse und Alexinskis

[Geschrieben am 18. (5.) Juli 1917 Veröffentlicht am 19. (6.) Juli 1917 im „Listok Prawdy". Nach Sämtliche Werke, Band 21, Wien-Berlin 1931, S. 11]

Die Zeitung „Schiwoje Slowo", ein Blatt offenkundig schwarzhundertlerischen Charakters, brachte heute eine gemeine schmutzige Verleumdung gegen Lenin.

Die „Prawda" kann nicht erscheinen, da sie in der Nacht zum 5. Juli von Junkern zerstört worden ist, eine ausführliche Widerlegung der schmutzigen Verleumdung wird dadurch verzögert.

Vorläufig erklären wir, dass die Meldung des „Schiwoje Slowo" eine Verleumdung ist, dass Tschcheïdse in der Nacht zum 5. Juli an alle großen Zeitungen telefoniert und sie ersucht hat, die verleumderischen Pogromartikel nicht zu drucken. Die großen Zeitungen kamen dem Ersuchen Tschcheïdses nach, und am 5. Juli hat keine einzige Zeitung, mit Ausnahme des schmutzigen „Schiwoje Slowo", die gemeine Verleumdung abgedruckt.

Was Alexinski betrifft, so ist er als Verleumder so berüchtigt, dass ihm der Zutritt zum Exekutivkomitee des Rates verweigert wurde, solange er sich nicht rehabilitiert, d. h. seine Ehre wiederhergestellt hat.

Bürger! Glaubt nicht den schmutzigen Verleumdern Alexinski und „Schiwoje Slowo"!

Die Verleumdung des „Schiwoje Slowo" ergibt sich schon aus folgenden Umstand: „Schiwoje Slowo" schreibt, dass am 16. Mai ein Brief (unter Nr. 3719) über die Anschuldigung gegen Lenin vom Stab an Kerenski abgegangen ist. Es ist klar, dass Kerenski verpflichtet gewesen wäre, sofort Lenin verhaften zu lassen und eine amtliche Untersuchung einzuleiten, wenn er auch nur einen Augenblick an die Ernsthaftigkeit der Anschuldigungen oder der Verdachtsmomente geglaubt hätte.

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