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Karl Liebknecht 19031029 Für eine gerechte kommunale Gewerbesteuer

Karl Liebknecht: Für eine gerechte kommunale Gewerbesteuer

Reden in der Berliner Stadtverordnetenversammlung

[Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordneten-Versammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin, 50. Jahrgang, 1903, S. 288/289, 292/293. Nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 1, S. 28-36]

I

Meine Herren, es tut mir außerordentlich leid, dass ich dem Herrn Kollegen Wallach vorgreife. Ich hatte erwartet, dass er zunächst zur Begründung seines Antrages kommen würde; das ist zu seinem und meinem Bedauern nicht der Fall, und so werde ich vorläufig nur in kurzen Worten auf die Frage eingehen.

Ich habe hier in erster Linie dem Magistrat einen Vorwurf zu machen. Der Antrag, der uns beschäftigt, ist eine Art ewiger Jude. Im Jahre 1884 ist die Frage, die er betrifft, zum ersten Male erörtert worden; es hat sich schon eine gemischte Deputation mit ihr befasst. Es ist dann eine Subkommission des Magistrats eingesetzt worden, die sich mit ihr zu beschäftigen gehabt hat; es ist sodann wiederum eine gemischte Deputation im Jahre 1895 eingesetzt worden. Das Resultat ist damals die Ablehnung des Erlasses einer Gemeindegewerbesteuerordnung gewesen, weil man den Zeitpunkt noch nicht für gekommen erachtete. Man stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Gemeindesteuerreform, die in irgendeiner Weise von den gesetzlichen Vorschriften abweiche, erst dann durchgeführt werden könne, wenn gewisse Erfahrungen gemacht seien, die natürlich, da das Gewerbesteuergesetz erst im Jahre 1895 in Kraft getreten sei, damals noch nicht gemacht sein konnten. Dagegen ließe sich nicht viel einwenden. Nun ist aber im Jahre 1898 bereits, also vor nicht weniger als fünf Jahren, ein erneuter Antrag gestellt worden – damals war, glaube ich, der Kollege Kreitling der Einbringer des Antrages –, in dem der Magistrat von neuem aufgefordert wurde, für Vorlegung einer entsprechenden Gewerbesteuervorlage zu sorgen. Damals wurde eine Antwort gegeben, die beweist, dass man den Worten, die vom Magistratstische fallen, besonders soweit die Frage einer raschen Erledigung von Anträgen in Betracht kommt, nicht immer vollen Glauben schenken darf. Es wurde amtlich erklärt, dass ja der Magistrat bereits eine starke Kommission zur Prüfung der Frage eingesetzt habe; es wurde weiterhin gesagt – und zwar vom Magistratstische –, die Verhandlungen der Kommission könnten ja unmöglich lange dauern, deshalb werde die Stadtverordnetenversammlung wohl bis zur Erledigung dieser Kommissionsberatung warten können. Daraufhin wurde der Beschluss angenommen, der bis heute noch nicht erledigt worden ist.

Im Jahre 1902 ist eine Anfrage an den Magistrat gerichtet worden, warum er denn immer noch keine Erledigung des Beschlusses von 1898 herbeigeführt habe, und das Ergebnis ist die Antwort des Magistrats gewesen, dass in Kürze eine Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung kommen werde. Aber dieses „in Kürze" ist nun bereits zu einem Jahr, zu fünf Vierteljahren geworden, und noch immer haben wir nichts gehört, und dieser Antrag muss gestellt werden, um endlich vom Magistrat zu erfahren, was er mit jenem Antrage von 1898 anfangen will. Das ist doch eine außerordentlich lange Zeit – fünf Jahre! – bloß zur Erledigung der Vorarbeiten für eine ziemlich einfache Statutenvorlage! Wenn der Magistrat die Bezeichnung „nicht lange dauern" auf eine Frist von fünf Jahren anwenden will, dann, meine ich, werden wir nicht in der Lage sein, künftig auf ähnliche Zusicherungen etwas geben zu können.

Wir Sozialdemokraten sind ja prinzipielle Gegner der Gewerbesteuer. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir auch in diesem Punkte von unserem Programm nicht abweichen werden. Es ist für uns Sozialdemokraten programmmäßig festgelegt, dass wir allgemein nur für direkte Steuern zu haben sind. Zu den direkten Steuern gehört allerdings auch die Gewerbesteuer, das trifft zu; es ist aber keine von den Steuern, die wir in erster Linie als gerecht und zweckmäßig anerkennen. Es handelt sich, wie schon von dem Kollegen Singer gelegentlich hervorgehoben ist, um eine Art Besteuerung der gewerblichen Tätigkeit des Fleißes, die nicht als gerecht angesehen werden kann, eine einseitige Besteuerung des nicht fundierten Einkommens. Deshalb stehen wir auf dem Standpunkt, dass eine besondere Gewerbesteuer neben der Einkommensteuer, der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer an und für sich zu verwerfen ist. Allerdings ist anzuerkennen, dass gerade unsere Gewerbesteuer gleichzeitig eine Steuer ist, die, da sie auf einer doppelten Grundlage erbaut ist, auch in gewisser Weise das Vermögen, das Betriebskapital heranzieht und, insofern einer Vermögenssteuer ähnlich, als eine Art Besteuerung des fundierten Einkommens wirken kann.

Es fragt sich, ob wir nötig haben, an der gegenwärtigen Art der Gewerbesteuer eine Verbesserung vorzunehmen. Die Gewerbesteuer wird augenblicklich rein nach den Verwaltungsgrundsätzen erhoben, die für die staatliche Gewerbesteuer gelten. Diese Veranlagungsgrundsätze sind, wie ich eben bereits hervorgehoben habe, an und für sich nicht ungerechte; es ist eine Art Progressionsprinzip, es ist weiterhin auch eine Art bevorzugter Berücksichtigung des fundierten Einkommens darin vorgesehen, ein strafferes Anspannen der Steuerschraube in dieser Beziehung. Deshalb könnte man ja diese allgemeinen Grundsätze an und für sich nicht als ungerecht betrachten.

Es bedarf aber unter allen Umständen der Erörterung, ob nicht eine schärfere Progression herbeigeführt werden kann in Bezug auf die höheren gewerblichen Einkommen. Wir können auf diese Weise die nicht genügend progressive Einkommensteuer einigermaßen im Sinne unseres Programms korrigieren. Schon früher ist in diesem Hause gelegentlich erörtert worden, ob es nicht möglich sei, innerhalb der einzelnen Steuerstufen und Steuerklassen eine stärkere Progression durchzuführen, als sie für die staatliche Gewerbesteuer vorgesehen ist. Diese Frage ist damals ziemlich einstimmig verneint worden von der Subkommission des Magistrats sowohl wie von der gemischten Deputation, die zur Beratung der Gewerbesteuerfrage eingesetzt war. Ich kann mich dieser Auffassung nicht anschließen. Es ist wohl an und für sich zutreffend, dass, solange eine besondere Steuerordnung nicht erlassen ist, eine Abweichung von dem Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nicht durchgeführt werden darf, außer in den bestimmten Fällen, wie sie im Paragraphen 31 des Kommunalabgabengesetzes vorgesehen sind. Das ist aber doch gerade die Frage; wir wollen doch eine Steuerordnung einführen, und dass bei Einführung einer besonderen Gewerbesteuerordnung nach anderen Prinzipien als denen der Staatsgewerbesteuer es zulässig ist, auch eine schärfere Progression durchzuführen, das unterliegt meiner Auffassung nach und nach Lage des Gesetzes keinem Bedenken. Hier ist schon ein Punkt, bei dem eingesetzt werden könnte, um die Gewerbesteuer in einem Sinne, der auch vom Magistrat anscheinend nicht ohne weiteres verworfen wird, zu verbessern.

Eine zweite Frage ist die, ob es möglich ist – ein dahingehender Wunsch ist auch gelegentlich bereits aus der Stadtverordnetenversammlung heraus geäußert worden –, auch solche Personen als Zensiten heranzuziehen, die bisher zur Gewerbesteuer nicht herangezogen werden. In dieser Beziehung muss ich mich auf den Standpunkt stellen, dass leider eine Verbesserung des Gesetzes nicht möglich ist; die Hände sind uns gebunden. Es ist zum Beispiel zu meinem großen Bedauern nicht möglich – ich spreche hier nicht pro domo, sondern contra domum –, auch die Rechtsanwälte und Ärzte zur Gewerbesteuer heranzuziehen; man wird infolgedessen in dieser Beziehung eine Verbesserung der bestehenden Verhältnisse nicht herbeiführen können.

Ich habe aber noch einen anderen Punkt im Auge, in dem sicherlich die gegenwärtigen Verhältnisse sehr stark verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig sind. Das ist insbesondere die Ungerechtigkeit, die darin liegt, dass die kleinen Gastwirte von der Gewerbesteuer, wie wir sie gegenwärtig haben, so außerordentlich heftig getroffen werden. Die kleinen Gastwirte, von 1500 Mark Einkommen aufwärts, haben eben nicht nur die Gewerbesteuer, sondern auch die Betriebssteuer und alles mögliche andere noch zu tragen, so dass man es für sehr zweckmäßig halten müsste, wenn in dieser Beziehung eine Änderung getroffen werden könnte im Wege einer Reform, sei es der Betriebssteuer, sei es der Gewerbesteuer.

Meiner Auffassung nach gibt schon Paragraph 31 des Kommunalabgabengesetzes die allerbeste Gelegenheit für die Stadt Berlin, einen begangenen Fehler wiedergutzumachen. Nach diesem Paragraphen 31 ist es möglich, dass eine besondere Abstufung der Gewerbesteuersätze und -prozente stattfindet, wenn die einzelnen Gewerbearten in verschiedenem Maße von den Veranstaltungen der Gemeinde Vorteil ziehen oder der Gemeinde Kosten verursachen. Es ist schon darauf hingewiesen, dass man auf Grund dieser Bestimmung in der Lage wäre, das Fuhrgewerbe zum Beispiel in einer besonders kräftigen Weise heranzuziehen. Ich könnte mich unter keinen Umständen damit einverstanden erklären, dass zum Beispiel das Droschkenfuhrgewerbe und dergleichen als besonders steuerkräftig betrachtet und dementsprechend stärker belastet würde; wohl aber dürfte es zweckmäßig sein, hier der Großen Berliner Straßenbahn – diesem kapitalistischen Unternehmen, das der Stadt Berlin seit Jahren als ein Vampir am Halse hängt, nachdem die Stadtverwaltung es abgelehnt hat, zur rechten Zeit zuzugreifen, um den Verdienst, den sich dieses Privatunternehmen in die Tasche steckt, selbst einzuheimsen –, dieser Großen Berliner Straßenbahn ein wenig auf den Zahn zu fühlen und die Steuerschraube bei ihr etwas kräftiger anzuziehen.

Es ist des weiteren gelegentlich angeregt worden, ob man nicht die Hotels, die großen Bierhäuser, die Theater und dergleichen, weil sie aus der Eigenschaft der Stadt Berlin als Residenz großen Nutzen ziehen, auch stärker in Anspruch nehmen solle. Ich möchte dazu bemerken, dass ich es für äußerst bedenklich halten würde, wenn man eine Art Kultursteuer auf die Theater legen würde; davon kann nach meiner Überzeugung keine Rede sein. Die Tingeltangel, Wintergarten usw. mag man meinethalben treffen. Ebenso wenig könnte ich mich mit der höheren Besteuerung der Hotels einverstanden erklären, weil sie, wie Kollege Singer gelegentlich bereits erwähnt hat, hinauslaufen könnte auf eine Besteuerung des Verkehrs. Anders ist es bei Bierpalästen; wenn ein Pfennig oder Pfennigteil von dem Verdienste, den die Herren jetzt am Glase Bier haben, abgeschöpft würde, so würde das die Masse der Konsumenten nicht treffen.

Vor allem ist es, wie bemerkt, möglich, auf Grund des Paragraphen 30 und des Paragraphen 29 des Kommunalabgabengesetzes, die Gewerbesteuer auf einer anderen Grundlage als bisher durchzuführen, und das ist dasjenige, was meiner Ansicht nach in allererster Linie erstrebt werden muss. Es ist nach Kräften zu vermeiden, dass die Gewerbesteuer auf den Fleiß wirkt; es ist im Gegenteil in möglichst hohem Maße herbeizuführen, dass sie als Steuer auf fundiertes Einkommen oder als Steuer auf das Vermögen wirkt, und dazu bietet Paragraph 29 des Kommunalabgabengesetzes die beste Gelegenheit, indem er es ausdrücklich zulässt, dass die Besteuerung bemessen werde nach dem Umfange des Betriebes, nach dem Anlagekapital oder nach dem Anlage- und Betriebskapital. Meiner Auffassung nach wird man gut tun, diese Gesichtspunkte zu erwägen, und wird dann allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass eine gerechtere Gewerbesteuer, als es gegenwärtig die Staatssteuer ist, trotz alledem möglich ist.

Es ist nur ein einziges erheblicheres Bedenken gegen die Einführung einer besonderen Gewerbesteuerordnung geltend gemacht worden, nämlich, dass wir dann die Veranlagung selbst durchzuführen hätten, während gegenwärtig ja der Staat so liebenswürdig ist, der Stadt Berlin diese Arbeit abzunehmen. Das kann aber sicherlich nicht durchschlagen. Es wird allerdings einige Arbeit kosten; aber wenn die Gerechtigkeit auf diese Weise zur Geltung kommt, so wird man auch diese Arbeit in Kauf nehmen können. Ich glaube auch nicht, dass die Stadt Berlin, die so viele statistische Arbeiten unausgesetzt zu machen genötigt ist, eine erhebliche Mehrarbeit haben würde, wenn sie die Veranlagung auf Grund einer von der Stadt geschaffenen Gewerbesteuerordnung vornehmen müsste.

Ich bitte also nachdrücklich, möglichst energisch darauf zu dringen, dass der Magistrat endlich einmal, nachdem er sich diese Sache fünf Jahre lang gründlich überlegt hat, ans Werk geht. Jene „starke Kommission" hat ja allem Anschein nach fünf Jahre lang getagt und mit großem Eifer und Fleiß gearbeitet. Wir haben also vom Magistrat ein dickleibiges Werk zu erwarten, mit dessen Hilfe wir wohl endlich und bald zum Ziele kommen werden.

II

Ich habe zunächst dem Herrn Kollegen Mommsen zu antworten. Er hat es für gut befunden, mit Rücksicht auf die nahe bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen meine Ausführungen nicht dem Worte nach, aber dem Sinne nach als demagogisch zu bezeichnen. Er hat gemeint, es möge ja von meinem Standpunkt zweckmäßig sein, jetzt kurz vor den Wahlen in die Welt hinauszurufen, was man alles für die vierte und dritte Gewerbesteuerklasse erreichen will. Ich muss die Unterstellung zurückweisen, dass wir Sozialdemokraten es überhaupt nötig hätten, unsere Taktik nach den Wahlen einzurichten. Es ist ja nichts klarer als das, dass sich die Taktik der Sozialdemokratie gerade dadurch von der Taktik aller anderen Parteien unterscheidet, dass sie nicht je nach dem Augenblick schillert, dass sie geradeaus und gleichmäßig ist und trotzdem überall Erfolg hat, dass sie nicht nötig hat, sich vor den Wahlen noch zu mausern, um sich vor den Wählern in einem leidlich präsentablen Gewand zu zeigen. Sie führen ja Ihr eigenes Programm nicht einmal durch.

Im Übrigen möchte ich die Behauptung zurückweisen, als ob ich bei meinen Ausführungen davon ausgegangen wäre, dass die Gewerbesteuer ertragreicher gemacht werden könne durch irgendwelche Gewerbesteuerordnungen. Natürlich ist mir bekannt, dass diese Steuer kontingentiert ist und dass es sich nur darum handeln kann, die Prinzipien der Gerechtigkeit durchzuführen. Das ist aber doch auch des Schweißes der Edlen wert. Wir brauchen doch nicht immer bloß Geld haben zu wollen. Wir haben genug Geld. (Lebhafte Zurufe: „Wo denn?!") Wir haben jedenfalls so viel Geld, dass wir nicht nötig haben, es den Bedürftigen aus der Tasche zu ziehen.

Von dem Herrn Kämmerer ist die Stadtverordnetenversammlung als die Mutter des Magistrats bezeichnet worden. Das ist ja ganz schön; es ist aber etwas unvorsichtig, einen derartigen Vergleich gerade heute zu ziehen. Seit wann behandelt man denn seine Mutter in der Weise, wie der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf den hier vorliegenden Antrag behandelt hat? Meine Herren, im Jahre 1898 bekannte sich der Herr Kämmerer Maaß, er persönlich und mit ihm die Vertreter aller Parteien, als Anhänger einer Gewerbesteuerreorganisation. Er berichtete, dass vom Magistrat eine große Kommission zur Beratung dieser ganzen Angelegenheit eingesetzt sei, dass er überzeugt sei, in nicht allzu langer Zeit das Resultat dieser Kommissionsberatungen vorlegen zu können, und dass demnächst in die Beratung der gemischten Deputation eingetreten werden könne. Was ist denn nun geschehen? Fünf Jahre ist es her. Durch ein einfaches Versehen in Bezug auf Reproduktion kann man die fünf Jahre nicht erklären. Die Kommission hat doch existiert! Was ist daraus geworden? Ist sie vom Erdboden verschwunden? Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Kämmerers gar nichts davon gehört, was aus der Kommission geworden ist. Wir haben doch wenigstens das eine Recht, vom Magistrat zu erwarten, dass er uns erzählt, was in der Kommission beraten ist. Es ist damals von dem Herrn Kämmerer erklärt worden: „Auf Anregung des Zentralausschusses der hiesigen kaufmännischen und gewerblichen Vereine ist bereits vor 14 Tagen – das war 1898 die Einsetzung einer starken Kommission zur Prüfung der einschlägigen und sehr schwierigen Verhältnisse beschlossen worden." Also die starke Kommission existierte damals; was hat sie denn getan? Sie muss doch zusammengetreten sein und beraten haben. Es ist doch dasjenige, was der Herr Kämmerer heute vorträgt, in der Kommission erörtert worden. Und dann ist es selbstverständlich, dass uns eine Vorlage gemacht wird, in der uns Bericht erstattet wird über das Ergebnis der Kommissionsberatungen und in der auseinandergesetzt wird, weshalb der Magistrat es nicht für opportun hält, die Frage in einer gemischten Deputation zu beraten. Soweit sind wir ja nicht, dass der Magistrat einfach, wie es leider gar oft von der Reichsregierung mit den Anträgen des Reichstages gemacht wird, die Anträge der Versammlung unter den Tisch fallen lässt. Wir wollen eine Vorlage haben über die Stellungnahme des Magistrats zu den Anträgen von 1898; wir werden dann auf Grund der Darlegungen, die wahrscheinlich sehr scharfsinnig sein werden, und auf Grund des großen Materials vielleicht sehen, dass der Magistrat recht hat; wir wollen aber auch selbst prüfen. Wir wollen doch nicht einfach sagen: Der Kämmerer Maaß hat gesprochen, der Name des Kämmerers Maaß sei gelobt – und die Hände zusammenfalten! Das erinnert an Leute, die das Theater nicht besuchen, sondern bloß die Kritiken lesen und danach aburteilen. Ich bin vielmehr der Meinung, dass unser Antrag ordnungsmäßig erledigt werden muss, zum mindesten, damit wir uns auf Grund eigener Prüfung schlüssig machen können, ob wir ihn vielleicht zurückziehen. Das ist möglich; das ist aber auch das wenigste, was verlangt werden muss.

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