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Karl Liebknecht 19140602 Urkunden zum Fall Siemens-Schuckert

Karl Liebknecht: Urkunden zum Fall Siemens-Schuckert

[Vorwärts (Berlin), Nr. 147, 2. Juni 1914. Nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 7, S. 400-408]

Nur selten gelingt es, einen Blick in die nichts weniger als appetitlichen Dessous des Hochkapitalismus zu werfen. Nur durch Zufall lüftet sich dann und wann ein Zipfelchen von seinen Toilettengeheimnissen. Zuweilen reißt ihm einer seiner Soldknechte, wild geworden, die schimmernde Hülle ab. So widerwärtig der Anlass sein mag, der zu solchen Offenbarungen führt, die politische Pflicht gebietet ihre Beachtung und Verwertung. Die Niedrigkeit des Erpressers deckt nicht die Niedrigkeit großkapitalistischer Betrugs- und Bestechungsmanöver. Ruft man zur Entschuldigung der jeweils bloßgestellten Person oder Firma beschwörend: „cosi fan tutte!" – „so machen's alle!" – nun wohl, wir sind's zufrieden. Dann möge man aber gefälligst die typische Wichtigkeit, die symptomatische Bedeutung solcher Einzelfälle nicht bei anderer Gelegenheit mit pathetischer Gebärde abstreiten. Entweder – oder! Unser Kampf gilt seit je nicht pharisäerhaft den Verfehlungen Einzelner, sondern eben der Verderbtheit des kapitalistischen Systems. Und dieser Kampf dient der allgemeinen Wohlfahrt. Wer ihn scharf und ernstlich führt, muss freilich alle Brücken zu den bürgerlichen Parteien entschlossen abgebrochen haben. Er darf nimmer nach ihrem Beifall geizen; ihr Hass, ihre Wut müssen ihn befriedigen, Totschweigeversuche dürfen ihn nicht entmutigen, Verdrehungsmanöver nicht verwirren; auch nicht gequälte Lachsalven – denn vieles Lachen tötet nicht, sondern zeugt nach dem schönen Sprichwort von etwas ganz anderem.

Mehrfach wurde die Siemens-Schuckert-Affäre in den letzten Wochen parlamentarisch erörtert. Jedes Mal stürzten sich Regierungsvertreter und allerhand parlamentarische Klopffechter des Kapitalismus wie rasende Derwische auf den, der es wagte, den Finger in die Wunde zu legen. Alle erdenklichen Manöver sollten zur Unterdrückung der Wahrheit dienen: pathetische Entrüstung, Spott und Hohn, Entstellung, Ableugnung. Und all das unter dem wiehernden Beifall der bürgerlichen Parteien, die sich erst vor rund einem Jahre in der Überraschung zu einer Aufwallung ehrlicher Entrüstung über die Rüstungskorruption hatten hinreißen lassen. Der Abgeordnete Bassermann brachte es gar fertig, zur Widerlegung aktenmäßiger Darlegungen einen lächerlichen Ableugnungsversuch der angegriffenen Firma vorzulesen, den sie unmittelbar nach dem Richter-Prozess zur allgemeinen Erheiterung in die Presse lanciert hatte. Gegenüber diesen Dreistigkeiten und nachdem die japanischen Gerichte inzwischen mehrere schwere Verurteilungen ausgesprochen haben, ist es am Platze, zur Veröffentlichung der wichtigsten Dokumente zu schreiten, um allen weiteren Verwirrungsversuchen einen Riegel vorzuschieben und zu zeigen, wie wohlbegründet die sozialdemokratischen Anklagen sind und welch gewaltige symptomatische Bedeutung für die Beurteilung des hochkapitalistischen Geheimbetriebes diese Affäre besitzt.

Unter dem 11. Juni 1911 schreibt die Leitung der Londoner Tochtergesellschaft von Siemens-Schuckert namens Siemens Brothers Dynamo Works (S.B.D.W.) an H. Herrmann, Tokio, den Vertreter der japanischen Tochtergesellschaft von Siemens-Schuckert namens Siemens-Schuckert-Denki Kabuschi Kaisha (S.S.D.K.K.):

Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass durch das offene Konkurrieren für das japanische Schiff, welches bei Vickers gebaut wird, soviel Leute auch auf die weiteren Aufträge, die die Japaner zu platzieren haben, aufmerksam werden. Es lässt sich dies aber wohl nicht vermeiden, und es kann nur dazu führen, dass wir unsere Bemühungen bei der japanischen Admiralität, für die Lieferungen vorgeschrieben zu werden, noch verstärken.

Jedenfalls sieht man, wie notwendig es ist, dass die Vorschrift, Siemensfabrikate müssen genommen werden, weiter gefasst wird wie bisher. Es wird wohl möglich sein, ganz offen mit Fujii darüber zu sprechen."

Unter dem 16. Juli 1911 schreibt der Prokurist von Siemens-Schuckert, Berlin, Keßler, an Herrmann:

War es doch schon ein Frevel, das Kommissionsabkommen mit Fujii in London zu treffen, wo unser altes Abkommen noch besteht und tadellos funktioniert, ganz abgesehen davon, dass derartige Abkommen prinzipiell Sache unserer japanischen Filiale sind, die allein in der Lage ist zu beurteilen, mit wem man es dabei zu tun hat und ob ein besonderer Grund vorliegt zu einem so weitgehenden Abkommen wie 5 Prozent auf die Lieferungen für das in England im Bau befindliche Schiff und 2½ Prozent für alle anderen Lieferungen für die Marine … Sawasakis Einfluss kann ja nach dem jetzigen Gang der Sache nicht ausgeschaltet sein. Wozu also die Bestrebungen, noch nach einer anderen Richtung hin Geld aufzuwenden … Bekommt denn Sawasaki auch für die Telefunkenlieferungen Kommission?"

In einem Brief des Herrmann, Tokio, an S.B.D.W\, London, vom 25. Juli 1911 heißt es:

Unsere Position heute ist nun die, dass wir durch Sawasaki Murakami für uns haben und deshalb alles, was durch Abteilung I (d. h. des Marineamts in Tokio) geht, zu unseren Gunsten beeinflussen können. Die uns in dem letzten Jahre zugegangenen Aufträge auf allen Gebieten, die direkt von Abteilung I bearbeitet werden, beweisen, dass diese Verbindung gut funktioniert … Nach allem, was ich von Fujii in Erfahrung gebracht habe, ist derselbe ein richtiger Kommissionsjäger. Ich bin überzeugt, dass derselbe nicht nur mit uns ein Abkommen hat, sondern mit den verschiedenen Maschinenlieferanten selbst und vielfach doppelte Kommissionen einsteckt. Solange wir Nutzen von ihm haben, kann uns das aber gleichgültig sein."

C.V.U. (Central-Verwaltung Übersee) der Firma Siemens-Schuckert, Berlin, schreibt am 7. November 1911 an Herrmann, Tokio:

Wenn wir in dem bisherigen Verhalten des Marineamts in Tokio auch eine gewisse Gewähr dafür hatten, dass wir unbeschadet der Konkurrenz höhere Preise verlangen können, so kann uns doch der eine oder andere Beamte der japanischen Marinekommission in London in große Verlegenheit bringen, wenn er eingehende Preis- und Qualitätsvergleiche anstellt.

In Kapitän Ide, einem früheren persönlichen Adjutanten des Admirals Saito, haben wir es jetzt mit einem solchen Mann zu tun, und auf ihn sind sicher auch die neuerdings in Tokio erhobenen Beschwerden zurückzuführen über unsere hohen Preise."

Weiter wurde an Herrmann geschrieben, das Marineamt in Tokio habe den hartnäckigen Klagen dieses Mannes wohl auf die Dauer nicht sein Ohr verschließen können, und so werde der Firma Siemens-Schuckert wohl nichts übrigbleiben, als eine größere Preisreduktion vorzunehmen. „Denn den Kapitän Ide jetzt noch in das Interesse der Firma Siemens-Schuckert zu ziehen dürfte zu spät sein. Das hätte früher geschehen müssen."

Unter dem 25. November 1911 erwidert Herrmann, Tokio, dem Keßler, Berlin: Er halte es nicht für angebracht, allgemein einen größeren Preisnachlass eintreten zu lassen, denn die Entscheidung über die Aufträge falle in Tokio und nicht in London. „… Gerade die Bestellung der Dampf-Dynamosätze, die trotz aller Machinationen einzelner Kommissionsmitglieder und der Preisdrückerei der Konkurrenz doch hier zu unseren Gunsten entschieden worden ist, zeigt, dass unsere hiesigen Freunde zuverlässig arbeiten. Welche Gründe Kapitän Ide zu seinem gar nicht im Sinne der hiesigen Behörden liegenden Vorgehen veranlassen, müsste jetzt Joshida drüben untersuchen; immerhin, wenn der Mann uns dauernd lästig fällt, muss er fallen, und auch das wird nicht mehr sehr schwer sein zu erreichen. Jedenfalls halte ich es für zu früh, jetzt schon größere Preisreduktionen allgemein zu machen.

Das Wichtigste für uns wird jetzt, wie ich schon früher ausführte, sein, dass Joshida einmal in den Verhältnissen … Klarheit schafft und speziell diejenigen Leute ausfindet, die nicht für uns und im Sinne seiner hiesigen Freunde arbeiten, für deren Entfernung oder Unschädlichmachung er dann sorgen muss."

Unter dem 25. Januar 1912 schreibt die Leitung von Siemens-Schuckert, Berlin, an Siemens Brothers, London, „betreffend Yarrow" (eine englische Firma, die Torpedoboote für Japan baut):

Wir unsererseits möchten an Stelle einer prozentualen Kommission eine runde Summe von 2000 Pfund Sterling bis 2500 Pfund Sterling (= 40.000 bis 50.000 Mark) als Vergütung für unsere japanischen Freunde in Vorschlag bringen … In der Summe von 2000 Pfund Sterling bis 2500 Pfund Sterling ist die Kommission von Prozent jedoch eingeschlossen, die wir vertragsgemäß unsererseits für die elektrische Ausrüstung zu zahlen hätten."

Weiter hebt der Vertreter von Siemens-Schuckert, Tokio, in einem Brief vom 22. Juli 1913 an die Firma Telefunken, Berlin, eine Tochtergesellschaft von Siemens-Schuckert und der AEG, unter anderem hervor, dass in dem Preis für die drahtlose Großstation außer 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent Provision für das technische Büro Tokio noch 15 Prozent für „besondere Abgaben" enthalten seien.

Weiter ergeben die bei Richter beschlagnahmten Papiere folgendes: Im April 1912 hat Herrmann, Tokio, mit einem höheren Beamten der Eisenbahnverwaltung zu Tokio namens Yoneda ein Abkommen getroffen, in dem sich ersterer verpflichtet, dem letzteren für alle Bahnaufträge, auch die Blocksignalanlage, eine Provision von 13 Prozent zu zahlen.

Das japanische Marineamt bestellte bei Telefunken, Berlin, durch Siemens, Tokio, eine drahtlose Großstation für zirka 1.500.000 M. In dem Bestellschreiben, das Siemens, Tokio, an Telefunken richtete, heißt es unter anderem, dass in dem Preise außer 20 Prozent Provision auf eigene Fabrikate und 10 Prozent auf fremde Fabrikate für Siemens, Tokio, noch 15 Prozent für besondere vertrauliche Ausgaben enthalten seien.

Bedeutsam an diesem Material sind die Bestechungen hoher und höchster japanischer Offiziere und Beamten, die sich keineswegs als eine allgemeine Sitte verteidigen lassen: Das hat die Wirkung dieser Enthüllungen auf die japanische Politik und das anscheinend rücksichtslose Eingreifen der japanischen Behörden bewiesen. Mit den Namen Sawasaki, Fujii, Murakami, drei japanischen Admiralen, sowie Yoneda ist die Liste der Bestochenen nicht erschöpft. Das braucht nicht erst durch die Untersuchung in Japan festgestellt zu werden; das beweist schon der allgemeine Hinweis auf die „Freunde" im Marineamt, die „zuverlässig arbeiten". Vor allem aber die brutale Sicherheit, mit der die Vernichtung und Unschädlichmachung aller derjenigen Beamten zum Ziele gesetzt wird, die „nicht für uns arbeiten".

So wie die Brandtsche Bestechungsfabrik der Erhaltung und Verstärkung der Kruppschen Monopolstellung diente, so wird hier zynisch ein glattes Monopol für Siemens-Schuckert unter prinzipieller Ausschließung aller Konkurrenz angestrebt, das zu einem Teil, nach dem Brief zu urteilen, infolge der eifrigen Fürsorge der „guten Freunde" bereits erreicht zu sein scheint. Die Tätigkeit der guten Freunde erleichtert die Erzielung hoher Preise, die bei „eingehenden Preis- und Qualitätsvergleichen" mit der Konkurrenz nicht würden aufrechterhalten werden können. Sie erspart solche „Verlegenheiten" und gewährt die Möglichkeit, „unbeschadet der Konkurrenz höhere Preise zu verlangen". Diese Tätigkeit würde selbstverständlich ihre Krone darin finden, wenn Siemens-Schuckert für die japanische Marine monopolistisch „vorgeschrieben" würde, wenn die „Vorschrift, Siemensfabrikate müssen genommen werden, weiter gefasst" würde als bisher. Der famose Joshida, ein Agent von Siemens, Tokio, ein früherer Beamter oder Offizier, der übrigens nach Zeitungsmeldungen inzwischen Selbstmord verübt haben soll, diente bei diesen Machinationen der Firma Siemens, Tokio, als bequemes Werkzeug. Doch scheint auch mit den guten „Freunden" direkt „ganz offen" „gesprochen" worden zu sein, wie die Bemerkung über Fujii im Briefe vom 11. Juli ergibt. Und all dies kann sowenig auf die Schultern untergeordneter Organe der Firma abgewälzt werden wie die Krupp-Bestechungen: denn die Briefe rühren allesamt von den verantwortlichen Hauptleitern der Siemens-Schuckert-Werke und ihrer Tochtergesellschaften her.

Wie sich die Staatsanwaltschaft am Landgericht III Berlin, das Amtsgericht Charlottenburg und das Landgericht III bei der Verfolgung dieser Angelegenheit bewährt haben, das heißt, wie der Stenotypist Richter verfolgt, eingesperrt, verurteilt und der in seinem Besitz befindlichen, für Siemens-Schuckert kompromittierlichen Urkunden entledigt wurde und wie der Staatsanwalt Simon diese Papiere in Verwahrung nahm, um ihre Veröffentlichung zu verhindern, ist im Reichstag und Abgeordnetenhaus an Hand der Gerichtsakten unanfechtbar dargelegt. Die Rolle des deutschen Generalkonsuls in Jokohama, in dessen Räumen Herrmann nach den japanischen Ermittlungen die Beweisdokumente für die strafbaren Handlungen der Vertreter von Siemens-Schuckert vernichtet hat, ist gleichfalls im Reichstag und Landtag gezeigt. Dass all dies von der kapitalistischen Presse zumeist totgeschwiegen ist, kann nur einen Narren wundern. Als im Reichstag mitgeteilt wurde, dass das Auswärtige Amt Berlin durch eine „Denkschrift" in die Sache eingegriffen habe, versuchte ein Regierungsvertreter, diese Angabe ins Lächerliche zu ziehen. Und dennoch ist Tatsache, dass ein längeres Schriftstück des Auswärtigen Amts, das sich selbst ausdrücklich „Denkschrift" nennt, die Akten gegen Richter einleitet. Sein Wortlaut möge hier folgen:

Denkschrift

Nach telegraphischer Meldung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Jokohama hat der seit Anfang dieses Jahres als Stenotypist der Siemens-Schuckert-Denki K.K. in Tokio (Japan) (Filiale der hiesigen Firma Siemens-Schuckert-Werke GmbH, Berlin SW, Askanischer Platz 3) angestellte Reichsangehörige Karl Richter geschäftliche Briefe der Firma, die sich im Gewahrsam des Vorstehers der Filiale in dessen Zimmer befanden, in einem unbeobachteten Augenblick sich rechtswidrig zugeeignet. Im August dieses Jahres wurde er wegen eines groben Vertrauensbruchs (er erbot sich, einer Konkurrenzfirma Information zu liefern) zunächst nach Dalny versetzt und von dort nach Berlin zurückberufen. Er kam indes im Oktober dieses Jahres nach Tokio zurück und drohte der Firma Siemens-Schuckert-Denki K.K. in Tokio mit der Veröffentlichung der während seiner früheren Tätigkeit entwendeten Korrespondenz, wenn ihm nicht ein Schweigegeld von 25.000 Yen (etwa 50.000 Mark) gezahlt wird. Obwohl es sich nicht um eine leere Drohung handelte, da die Veröffentlichung der streng vertraulichen Briefe die Firma in der Tat geschäftlich schwer schädigen konnte, wurde Richter mit seiner Forderung kurzerhand abgewiesen. Er ist dann am 10. dieses Monats von Tokio und am 12. dieses Monats mit der sibirischen Bahn von Wladiwostok abgereist, angeblich, um sich nach Berlin zu begeben.

Nach dem im Auswärtigen Amt gestern eingegangenen telegraphischen Bericht des Generalkonsuls ist überzeugendes Material für den Schuldbeweis bereits abgesendet worden und dürfte daher binnen kurzer Zeit vorliegen. Richter ist hiernach dringend verdächtig, sich (in Japan!) des Diebstahls und der versuchten Erpressung schuldig gemacht zu haben. Diese Vergehen sind auch durch das japanische Recht mit Strafe bedroht (§§ 235, 249, 250 des japanischen Strafgesetzbuches vom 23. April 1907, Guttentag, Berlin). Da es sich um deutsche Interessen handelt, dürfte daher eine Strafverfolgung durch das zuständige deutsche Gericht angezeigt erscheinen (§ 4 Absatz 2 Nr. 3 StGB). Der Täter hatte, wie festgestellt, seinen letzten inländischen Wohnsitz in Charlottenburg, Leibnizstr. 28 IV. Es dürfte also nach §§ 8, 9 der StPO bei dem Königlichen Landgericht III Berlin ein Gerichtsstand begründet sein. Richter befindet sich im Ausland, hat keinen inländischen Wohnsitz und ist auch sonst bei der Höhe der ihm drohenden Strafe der Flucht verdächtig. Außerdem besteht die Gefahr, dass er die von ihm entwendeten Briefe zu verheimlichen versuchen wird. Es scheinen daher die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegeben zu sein.

Berlin, den 14. November 1913

(Unterstempelt: Auswärtiges Amt)

Dies Material ist eine unerschöpfliche Fundgrube. Dass es sich hier um eine typische Erscheinung handelt, die auch die ernstesten Gefahren für die Beziehungen zwischen dem Großkapital und den deutschen Behörden zeigt, kann nur übersehen, wer absichtlich seine Augen verschließt. Das dokumentierte Verhalten der Behörden zu der ganzen Affäre bildet einen unschätzbaren Beleg dafür, wie sich nicht nur die bürgerlichen Parteien, sondern auch die Behörden und die Regierung mit dem Großkapital selbst dort solidarisch fühlen, wo es auf die Gesetzlichkeit pfeift. Im kapitalistischen Moralkodex heißt es ja längst nicht nur: Der Zweck heiligt das Mittel, sondern, den Jesuitenkatechismus übertrumpfend: Die kapitalistische Heiligkeit des Täter heiligt Mittel, Zweck und Tat? Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe –

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