Karl Liebknecht: Verleumdungen im Blatt der Junker Zuschriften an verschiedene Zeitungen (Dezember 1914) [Brief I bis IV: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Zentrales Parteiarchiv, NL-1/32. Brief V: Volkswille (Hannover) vom 31. Dezember 1914. Nach Gesammelte Reden und Schriften, Band 8, S. 175-178] I An die Redaktion des „Vorwärts" Berlin In der „Deutschen Tageszeitung" von heute Abend befindet sich eine Mitteilung, nach der ich mich am 9. September in Lüttich an einem Hoch auf den deutschen Kaiser und an dem Gesang der Nationalhymne beteiligt haben soll. Ich stelle fest, dass daran kein Wort wahr ist, dass ich mich weder an dem Hoch noch an dem Gesang beteiligt habe. Es handelt sich um eine böswillige Erfindung zu durchsichtigen Zwecken. Berlin, den 5. Dezember 19141 Karl Liebknecht II An die Redaktion der „Deutschen Tageszeitung" Berlin Berlin, den 6. Dezember 1914 In Ihrer gestrigen Abendnummer befindet sich eine Mitteilung, nach der ich mich am 9. September d. J. in Lüttich an einem Kaiserhoch und einigen Gesängen beteiligt haben soll. Ich stelle fest, dass daran kein wahres Wort ist und dass ich mich weder am 9. September noch an einem anderen Tage an einer derartigen Kundgebung beteiligt habe. Ich muss Sie ersuchen, diese Berichtigung gemäß § 11 des Pressgesetzes veröffentlichen zu wollen. Ergebenst Dr. K. Liebknecht III An die Redaktion der „Täglichen Rundschau" Berlin Berlin, den 6. Dezember 1914 In Ihrer heutigen No. drucken Sie die gestrige Notiz der „Deutschen Tageszeitung" ab, nach der ich am 9. September d. J. in Lüttich an einem Kaiserhoch und allerhand Gesängen teilgenommen haben soll. Diese Nachricht ist unwahr. Ich habe an derartigen Kundgebungen weder am 9. September noch sonst teilgenommen. Ich ersuche um Veröffentlichung dieser Zeilen gemäß § 11 des Pressgesetzes. Ergebenst K. L. IV An die Redaktion der „Deutschen Tageszeitung" Berlin Dessauer Str. 6/7 7. Dezember 1914 Die Ihnen gestern Nachmittag übermittelte Berichtigung haben Sie nicht gebracht. Ich ersuche Sie nunmehr, unter wiederholter Berufung auf § 11 des Pressegesetzes, in Ihrer heutigen Abendausgabe in der gesetzlich vorgeschriebenen Form folgende Berichtigung zu veröffentlichen: Die „Deutsche Tageszeitung" bringt in ihrer Nummer vom Sonnabend Abend eine Notiz, nach der ich im September dieses Jahres in Lüttich an einem Kaiserhoch und einigen Gesängen teilgenommen haben soll. Diese Nachricht ist durchaus unwahr. Ich habe an derartigen Kundgebungen nicht teilgenommen. Ergebenst [K. Liebknecht] V An die Redaktion der „Deutschen Tageszeitung" Berlin In Ihrer Nr. 647 vom 21. d. M. wird die Behauptung von meiner Beteiligung an einem Kaiserhoch und gewissen Gesängen wiederholt. Ich stelle nochmals fest, dass diese Behauptung durchaus unrichtig ist. Die fragliche „Kundgebung" erfolgte an einer Tafelrunde mir bis dahin unbekannter Herren, die mich kurz vorher dringlich zu sich gebeten hatten. Ich habe dabei selbstverständlich die für einen Gast in einer Privatgesellschaft gebotene Pflicht der Höflichkeit, mit aufzustehen, erfüllt. An der „Kundgebung" habe ich mich nicht beteiligt, und meine Nichtbeteiligung war so zweifelsfrei, dass sie an der Tafelrunde sofort eine lebhafte Auseinandersetzung entfesselte. Ich ersuche um gefl. Veröffentlichung dieser Zeilen gemäß § 11 des Pressgesetzes. Hochachtungsvoll K. Liebknecht2 1Das Schreiben Karl Liebknechts trägt folgende handschriftliche Notiz des „Vorwärts"-Redakteurs Strubel: „L. G.! Die Redaktion hält es für das Richtige, dass Sie Ihre Erklärung der ,DTZ selbst zusenden. Erst im Falle einer Ablehnung käme der ,V' in Frage, der ja von der albernen Erzählung keine Notiz genommen hat. Telefonisch waren Sie leider nicht mehr zu erreichen. Mit hzl. Gr. Ihr H. Strubel." 2 Diese Berichtigung brachte die „Deutsche Tageszeitung" in ihrer Nr. 652. |
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