Karl Liebknecht 19160829 Revisions-Erklärung

Karl Liebknecht: Revisions-Erklärung vom 29. August 1916

[Nach Karl Liebknecht, Gesammelte Reden und Schriften, Band 9, S. 174]

An den Gerichtsherrn

des Königlichen Gouvernementsgerichts

Berlin

Berlin, den 29. August 1916

In der Strafsache gegen mich lege ich gegen das Urteil des Königl. Gouvernementsgerichts Berlin vom 23. d. M. Revision ein.

Anfechtung und Aufhebungsantrag erstrecken sich auf den ganzen Inhalt des Urteils.

Es wird Verletzung des materiellen Rechts gerügt.

Weitere Begründung erfolgt nach Eingang des Urteils und Einsicht des Protokolls (§ 404 MStGO1).

Armierungssoldat Liebknecht

1 Nach § 404 der Militärstrafgerichtsordnung war der Angeklagte, wenn er gegen ein Urteil Revision eingelegt, jedoch binnen einer Woche nach dessen Verkündung keinen begründeten Revisionsantrag eingereicht hatte, über seinen Antrag und die Begründung zu Protokoll zu vernehmen. Die Red.

Kommentare