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Franz Mehring 19110121 Die Politik der Verzweiflung

Franz Mehring: Die Politik der Verzweiflung

21. Januar 1911

[Die Neue Zeit, 29. Jg. 1910/11, Erster Band, S. 569-572. Nach Gesammelte Schriften, Band 15, S. 529-532]

Der Moabiter Prozess fährt fort, in seinen Nachwirkungen die politische Lage zu beherrschen. Sein formeller Abschluss durch das gerichtliche Urteil der Strafkammer hat daran wenig geändert. Dies Urteil selbst hat unseres Erachtens eine unverdient günstige Kritik in der Presse, zum Teil auch in der Arbeiterpresse erfahren; im Wesentlichen ist es den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt, es hat sie in den meisten Fällen mehr oder weniger gemildert, in einzelnen Fällen aber auch noch überboten, und es wäre ein übertriebenes Lob, wenn man behaupten wollte, dass es den Ergebnissen der Beweisaufnahme mit der nötigen Unbefangenheit gerecht geworden wäre.

Was soll man dazu sagen, um nur einen Fall hervorzuheben, dass Angeklagte, denen nichts anderes nachgewiesen werden konnte, als dass sie – empört durch polizeiliche Bluttaten – „Bluthunde" gerufen hatten, nicht weniger als vier Monate Gefängnis zudiktiert erhielten? Das sind doch Strafen, die in keinem Verhältnis mehr zu dem Vergehen stehen, einer formalen Beleidigung unter den denkbar mildesten Umständen, die auch nach der Praxis preußischer Gerichte sonst mit ein paar Mark Geldbuße gesühnt zu werden pflegt. Würde es sich um ein gerichtliches Kriminalverfahren ohne politischen Hintergrund handeln, so hätte das Urteil ungleich genauer unter die kritische Lupe genommen werden müssen, als tatsächlich geschehen ist.

Aber da der ganze Prozess von vornherein auf einen politischen Schlag der Reaktion angelegt war, so ist es begreiflich, dass sich die Kritik des Urteils in erster Reihe auf die Frage richtete, inwiefern es die reaktionären Absichten zu fördern geeignet war, und in dieser Beziehung hat es in der Tat seine Lichtseiten. Es lässt die „moralische Mitschuld" der Sozialdemokratie an den Moabiter Unruhen, die der Reichskanzler dem Gericht mit so plumper Aufdringlichkeit eingeprägt hatte, ganz aus dem Spiele, und auch dem Ordensregen, der sich kurz vor Abschluss des Prozesses über die Polizisten ergoss, die in Moabit heldenmütig für Thron und Altar gefochten hatten, versagt es seine Reverenz, indem es für eine größere Zahl von Fällen polizeiliche Ausschreitungen anerkennt. Inwieweit es sich hierbei um eine Wirkung gerade der selbst für preußische Verhältnisse ganz ungewöhnlichen Pressionsmittel handelt oder nicht, ob sich nur die alte Erfahrung bestätigt hat, dass der allzu straff gespannte Bogen zu zerbrechen pflegt, oder ob die Strafkammer eine ebenso scharfe Kritik an den polizeilichen Übergriffen geübt haben würde, wenn ihr Blick nicht durch arge Attentate auf ihre richterliche Unabhängigkeit geschärft worden wäre, das muss dahingestellt bleiben. Wir nehmen gern an, dass die Strafkammer, auch ohne durch die Regierung bis aufs Blut gereizt zu sein, gegenüber der erdrückenden Masse unanfechtbarer Zeugenaussagen über die polizeilichen Ausschreitungen ihre Pflicht zu tun gewusst haben würde, aber es ist die Schuld der Regierung allein, wenn sie durch beispiellose Beeinflussungsversuche die Möglichkeit geschaffen hat, das Gegenteil von dem zu erreichen, was sie bezweckte.

In diesem Falle setzt sie tapfer ihre glorreiche Politik fort, den nun doch einmal geknickten Bogen noch immer straffer zu spannen. Hätte sie sich mit dem Urteil der Strafkammer beschieden, so wäre sie immerhin mit einem blauen Auge davongekommen. Die meisten der Angeklagten waren verurteilt, zum Teil recht schwer, und wenigstens vor dem Verdacht der Lockspitzelei hatte das Urteil die Polizeibehörde geschützt, entgegen manchen Zeugenaussagen, deren Hinfälligkeit auch nicht erwiesen worden ist. Gewiss hätte die Regierung sich zu einer Schlappe bekannt, wenn sie das Urteil der Strafkammer unangefochten gelassen hätte, aber sie ist, namentlich seitdem sie das Glück hat, Herrn v. Bethmann Hollweg an ihrer Spitze zu sehen, dermaßen an Schlappen gewöhnt, dass es ihr auf eine mehr oder weniger nicht anzukommen brauchte. Allein es scheint, dass der Moabiter Prozess ihr letzter Trumpf für die herannahenden Reichstagswahlen gewesen ist, und so erleben wir das erbauliche Schauspiel, dass nicht nur der Polizeiminister v. Dallwitz, sondern auch der Justizminister Beseler das Urteil der Strafkammer einfach in den Papierkorb werfen und unverdrossen weiterklimpern auf der alten Leier von der „moralischen Mitschuld" der Sozialdemokratie an den Moabiter Unruhen und von der Helden- und Herzensreinheit, die die Polizei bei der Bezwingung dieses fürchterlichen Aufstandes bewiesen haben soll.

Es ist nicht von heute und gestern, dass preußische Regierungen auch die Gerichte zu ihren Werkzeugen zählen, die einfach Order zu parieren haben, sobald es die Interessen der herrschenden Klassen zu schützen gilt; sie betrachten die Justiz einfach als einen Teil der Bürokratie, als die Polizei avec phrase1, so wie Bismarck es seinerzeit offen aussprach, als er verlangte, dass in die Reichsgalgenkommission, die unter dem Sozialistengesetz als oberste Instanz über die Polizei gesetzt wurde, nur „zuverlässige Richter" berufen werden sollten. Aber auf der anderen Seite wurde doch möglichst das Gesicht zu wahren gesucht; die Rederei von der unabhängigen Justiz, von den Richtern, die es in Berlin gebe, wurde seit den Tagen des alten Fritz mit aller Geflissenheit kolportiert, und wie sehr sich dadurch der Liberalismus nasführen ließ, ist bekannt genug; der Schein, als ob die preußische Justiz von der Regierung völlig unabhängig sei, wurde selbst zu einem wichtigen Herrschaftsmittel. Indem nun aber die Regierung diesen Schein völlig zerstört, indem sie zu Pressionsmitteln auf das Gericht greift, die auch dem Blindesten die Augen öffnen müssen und, nachdem diese Pressionsmittel versagt haben, das Urteil des Gerichtes einfach mit Füßen tritt, vollbringt sie eine selbst im preußischen Staate unerhörte Leistung und zeigt vor allem Volke, dass sie zu jenem Grade unaufhaltsamen Niederganges gelangt ist, der nicht einmal mehr die eigenen kurzsichtigen Interessen richtig zu erkennen vermag.

Ihre Gegner haben natürlich diese Politik der Verzweiflung in keiner Weise zu beklagen. Je offener die Regierung ihre Karten aufdeckt und alle Schleier von ihrem abschreckenden Antlitz entfernt, umso lieber muss es ihnen sein. Sie bezaubert niemanden, diese edle Physiognomie, selbst nicht einmal die Getreuesten der Getreuen. In dem zweiten Moabiter Prozess, der gegenwärtig vor den Geschworenen verhandelt wird, rücken sogar die Staatsanwälte und die als Zeugen auftretenden Polizeibeamten von den Rodomontaden ab, die Herr v. Dallwitz und Herr Beseler vor dem Dreiklassenparlament produziert haben. Kein Sterbenswörtlein mehr von der „moralischen Mitschuld" der Sozialdemokratie, kein Versuch mehr, die polizeilichen Bluttaten abzuleugnen. In einer glänzenden und überaus wirkungsvollen Rede, die nach allen Seiten gerecht abwog, hat eben Genosse Heinemann als Verteidiger der Angeklagten die gesamte Sachlage dargelegt, und es steht zu erwarten, dass die Geschworenen den Forderungen objektiver Unparteilichkeit in noch höherem Maße genügen werden als die Strafkammer, die in dem ersten Prozess geurteilt hat. Es ist in erster Reihe der aufrechten, mühevollen und rastlosen Arbeit der Verteidiger zu danken, dass der saubere Plan der Reaktion gescheitert ist; sie haben ebenso gerechten Anspruch auf den Dank der Arbeiterklasse, wie sie die infamen Schmähreden verdient haben, die bornierte Junker aus dem sicheren Hinterhalt der parlamentarischen Tribüne gegen sie schleudern.

Es gibt vielleicht einen Gesichtspunkt, unter dem man bestreiten kann, dass die Regierung eine Politik der Verzweiflung treibe, indem sie den Bramarbas auf demselben Schlachtfeld spielt, auf dem sie eben eine zerschmetternde Niederlage erlitten hat. Man mag sagen: Sie weiß, was ihr in den nächsten Wahlen droht, und sie weiß auch, dass sie keinen Blitzableiter hat, der den Schlag noch von ihren Köpfen abzuwenden vermag, aber ebendeshalb versucht sie durch sinnlos schroffes Auftreten die Empörung der Massen noch immer mehr anzufachen, um den sozialdemokratischen Wahlsieg desto gewaltiger zu machen und dann unter dessen Eindruck das rote Gespenst mit besserem Erfolge zu beschwören, als es in den Moabiter Prozessen beschworen worden ist. Das wäre eine Politik, die schon von manchem Reaktionär empfohlen und versucht worden ist: von Thiers in den Jahren 1848 und auch 1871, von Bismarck am Vorabend seines Sturzes.

Man braucht nun gar nicht einmal das Hauptgewicht auf die Frage zu legen, ob Bethmann Hollweg und Genossen das Zeug zu einer Taktik haben, die, wenn auch keine edlen Eigenschaften, so doch ein gewisses Maß von Spielerkühnheit und Spielerpfiffigkeit voraussetzt. Selbst wenn dem so wäre, bliebe eine solche Politik eben doch auch nur eine Politik der Verzweiflung. Die Angst des Philisters vor dem roten Gespenst ist oft ein trefflicher Helfer des Junkertums gewesen, und es wäre voreilig, zu sagen, dass es seine reaktionäre Zugkraft schon gänzlich eingebüßt habe, aber vor dem Gespenst des Hungers, den die schwarzblaue Wirtschaft über die Schwellen des Spießbürgers treibt, muss es schließlich doch weichen, wie ja schon Bismarck mit seinem Kartell erfahren hat, das doch nur ein halbwüchsiges Kind war gegenüber dem ausgewachsenen Sünder von Schnapsblock.

Im übrigen, ob so oder so, können wir uns einstweilen daran genügen lassen, dass mit den Moabiter Prozessen ein beträchtliches Stück des altpreußischen Regierungssystems demoliert worden ist, die schönen Reden der Dallwitz und Beseler können es sowenig wiederherstellen, wie das Gekrächz von Krähen einen verfallenen Turm wieder aufrichten kann, der im Zusammenbrechen ihre Nester unter sich begraben hat. In unendlich viel kläglicherer Weise noch als einst an der Ära Bismarck vollzieht sich an der Ära Bethmann Hollweg das Schicksalswort: Es will nichts mehr gelingen.

1 avec phrase (franz.) – mit Phrase; d.h. hier: die Justiz ist die getarnte Polizei.

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