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G. E. Sinwjew und G. E. Roschkow 19071100 Resolution über die Gewerkschaften

G. E. Sinwjew und G. E. Roschkow: Resolution über die Gewerkschaften

[„Proletarij" Nr. 17 2. November (20. Oktober) 1907. Nach Lenin, Sämtliche Werke, Band 12, Wien-Berlin 1933, S. 532 f.]

Eine Gruppe Bolschewiki, die in Partei- und Gewerkschaftsorganisationen verschiedener Gegenden Russlands tätig sind, kam, nach Erörterung der gegenwärtigen Lage und der Aufgaben der Sozialdemokratie in der Gewerkschaftsbewegung sowie der Resolution der Moskauer Gebietskonferenz der SDAPR in dieser Frage, zu folgendem Beschluss:

I. Die gesteigerte Arbeit der Sozialdemokratie in der Gewerkschaftsbewegung, die von der ganzen gegenwärtigen Situation verlangt wird, muss im Geiste der Londoner und der Stuttgarter Resolution geleistet werden, d. h. unter keinen Umständen im Geiste prinzipieller Anerkennung der Neutralität oder Parteilosigkeit der Gewerkschaften, sondern im Gegenteil im Geiste eines unablässigen Strebens nach möglichst enger Annäherung zwischen Gewerkschaften und sozialdemokratischer Partei. Die Anerkennung der Parteigebundenheit der Gewerkschaften muss erreicht werden durch Propaganda-und Organisationsarbeit der Sozialdemokratie innerhalb der Gewerkschaften; ihre Proklamierung ist aber nur dann zweckmäßig, wenn eine bedeutende Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder sich der Sozialdemokratie fest angeschlossen hat.

II. In der Zeit ihres legalen Bestehens haben die Gewerkschaften in den meisten Fällen noch keine fest geschlossenen Organisationszellen in den Massen geschaffen, was sowohl während der verschiedenen Aktionen des Proletariats als auch nach ihnen zutage getreten ist. Daher haben die Verfolgungsmaßnahmen der Regierung nicht nur zum Verbot einer großen Anzahl von Gewerkschaften, sondern auch zur völligen Zerschlagung mancher von ihnen geführt. Infolgedessen tritt die Aufgabe der Schaffung solcher festen Organisationszellen gegenwärtig in den Vordergrund. Ohne solche Zellen können weder stabile Gewerkschaften geschaffen noch kann der Wirtschaftskampf des Proletariats geleitet werden.

III. In den bestehenden legalen Gewerkschaften sowie dort, wo solche neu gegründet werden können, sind diese Zellen in sämtlichen Betrieben zu organisieren, d. h. es müssen Betriebs-Gewerkschaftsorganisationen geschaffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder haben in allen diesen Organisationen zwecks ihrer systematischen sozialdemokratischen Beeinflussung fest geschlossene Gruppen zu bilden.

IV. Dort, wo die legalen Gewerkschaften durch die polizeilichen Verfolgungen gänzlich zerschlagen worden sind und ihre Wiederherstellung auf legalem Boden unmöglich ist, muss unverzüglich die Organisierung illegaler Gewerkschaften in Angriff genommen werden. 1. Jeder illegalen Gewerkschaft ist die Organisierung breiter Arbeiterschichten um die Parteizelle des betreffenden Betriebs zugrunde zu legen. 2. Die Arbeit zur Zusammenfassung und Anleitung der gesamten Tätigkeit der Gewerkschaften obliegt der Parteigruppe, die die Parteizellen der einzelnen Betriebe in dem betreffenden Beruf zusammenschließt. 3. Dem Zusammenschluss der Gewerkschaften im lokalen Maßstab wird die Vereinigung der Parteigruppen in den Gewerkschaften zugrunde gelegt, die in enger organisatorischer Verbindung mit der lokalen Parteileitung stehen.

V. Was legale Vereine solcher Art, wie z. B. Unterstützungsvereine, Genossenschaften, Abstinenzlervereine usw., anbetrifft, so sind in ihnen geschlossene sozialdemokratische Gruppen für sozialdemokratische Arbeit in möglichst breiten proletarischen Massen zu bilden. Dabei ist aber 1. auseinanderzusetzen, dass solche legalen Vereine keinesfalls die Kampfgewerkschaften ersetzen können, 2. sind alle Versuche, die organisierte Tätigkeit des Proletariats auf den Rahmen solcher Vereine zu beschränken, sowie überhaupt alle Versuche, die Aufgaben der Arbeiterbewegung und ihren Schwung herabzudrücken, in der energischsten Weise zu bekämpfen.

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