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Leo Trotzki 19171122 Befehl des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten

Leo Trotzki: Befehl des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten

[„Prawda“ Nr. 185, 10./23. November 1917. Eigene Übersetzung nach Л. Троцкий. Сочинения. Том 3, часть 2. Москва-Ленинград, 1925]

Die Herren Angestellten des Außenministeriums, die bis zum Morgen des 13. November nicht zur Arbeit kommen, gelten als entlassen bei Entzug ihrer Ansprüche auf staatliche Rente und alle Leistungen des Wehrdienstes.

Die Herren an die Chiffrier-Abteilung abgeordneten Offiziere, die keiner Beschäftigung nachgehen, müssen sich sofort zu ihren Einheiten begeben.

Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten Trotzki.

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